Pleystein
21.07.2020 - 10:51 Uhr

Pleysteiner Ortskern wird Sanierungsgebiet

Während der Auslegung der Pläne und Unterlagen für die vorbereitenden Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch für das Untersuchungsgebiet haben sich keine Bürger geäußert. Die beteiligten Behörden sehen die Entwürfe durchweg positiv.

Um die Kreuzbergkirche fast als Mittelpunkt und im Bereich der Stadtgräben wird der historische Ortskern Pleysteins ausgewiesen. Bild: bey
Um die Kreuzbergkirche fast als Mittelpunkt und im Bereich der Stadtgräben wird der historische Ortskern Pleysteins ausgewiesen.

Die Anregungen und Vorschläge der Behörden und Fachstellen werden in der künftigen Planung berücksichtigt. Bürgermeister Rainer Rewitzer und Geschäftsleiter Günter Gschwindler beschrieben damit kurz den weiteren Verlauf des Verfahrens, das die Pleysteiner noch lange begleiten wird.

Der nächste Schritt ist die Erstellung eines Verzeichnisses, in dem alle im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke genau aufgenommen werden. Dies erfolgt in einer entsprechenden Satzung, die zunächst bis 31. Dezember 2034 gilt. Diese Fristsetzung wurde auf Hinweis einer entsprechenden Vorgabe im Baugesetzbuch von Thomas Parton (FWG/SPD) in die Satzung aufgenommen.

Der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Historischer Ortskern Pleystein“ und der dazu gehörigen Satzung stimmte der Stadtrat einstimmig zu.

Eng damit verbunden ist die Erklärung der Stadt zur Selbstbindung für die Innenentwicklung zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK). Bürgermeister Rewitzer wies das Gremium darauf hin, dass bei Zustimmung zu dieser Selbstbindung ein Fördersatz von 20 Prozent bei Maßnahmen der Stadt möglich ist, gleichzeitig aber diese Bindung auch 10 bis 15 Jahre verpflichtend ist. Daraus ergebe sich aber das Problem, im Außenbereich Wohnbaugebiete ausweisen zu können. „Diese Art von Knebel soll die Kommunen antreiben innen vor außen umzusetzen“. Vorsichtig schloss aber das Stadtoberhaupt nicht aus, dass es auch Ausnahmen für Bauten im Außenbereich geben könne. Deutlich aber der Hinweis, dass die Verpflichtung auch für kommende Stadtratsgremien gelte.

Auf Frage von Uli Weig (FWG/SPD) wie viele Baugrundstücke in Pleystein noch zur Verfügung stehen, das ISEK nenne 59 Bauplätze, berichtete Rewitzer, dass die Stadt noch über drei eigene Baugrundstücke verfüge, alle weiteren Baugrundstücke seien in Privatbesitz. Weig machte deutlich, dass beschlossene städtebauliche Maßnahmen auch umgesetzt werden müssen, auch wenn sich der Stadtrat damit „nicht nur Freunde“ mache. Geschäftsleiter Gschwindler schloss eine Bebauung von Grundstücken im Außenbereich nicht aus, sofern damit die Arrondierung eines bestimmten Gebietes erreicht werde. Zweite Bürgermeisterin Andrea Lang kenne Kommunen, die trotz der Teilnahme am Programm „Innen vor außen“ Baugebiete im Außenbereich ausgewiesen haben und das mit der unumgänglichen Notwendigkeit und dem Fehlen von Baugrundstücken innerorts begründet haben. Bei einer Gegenstimme beschloss der Stadtrat die Entscheidung zur Selbstbindung zu vertagen und zur Entscheidungsfindung einen Fachmann der Regierung der Oberpfalz dazu einzuladen. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Historischer Ortskern Pleystein" erfolgte einstimmig.

Pleystein20.07.2020
Antrag der FWG/SPD-Fraktion:

Mehr Informationen über Tagesordnung

Die FWG/SPD-Fraktion hat in der Stadtratssitzung Antrag auf Erhalt von weiteren Unterlagen und Beschlussvorlagen zur Tagesordnung entsprechend Paragraf 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung gestellt. Der Antrag trägt nicht die Unterschrift des Fraktionsvorsitzenden, sondern als „Unterschrift“ nur die Worte „FWG/SPD Fraktion“. Nach Ansicht der Fraktion sei es schwer für sie, aus der Tagesordnung herauszulesen „um was es in der Stadtratssitzung geht“. Der Fraktionssprecher erhalte wohl die Informationen in der Fraktionssprechersitzung mündlich, es sei aber unmöglich, sich diese Informationen zu merken. Auch seien die Informationen nicht so umfangreich, wie sie in der Sitzung kommuniziert werden. Deshalb der Antrag mit der Einladung zur Sitzung weitere Unterlagen und Beschlussvorlagen zu erhalten, soweit der Datenschutz nicht entgegensteht. Über den Antrag wird im Verwaltungsweg entschieden.

 
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