Pleystein
16.05.2023 - 12:27 Uhr

Wasserwirtschaftsamt überprüft Gewässerrandstreifen in Pleystein, Georgenberg und Waidhaus

Im Rahmen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ ist gesetzlich festgelegt, dass nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer beidseitig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss. Zur Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse begehen Mitarbeiter der Bayerischen Wasserwirtschaftsämter aktuell die Gewässer III. Ordnung im Freistaat Bayern.

Das Wasserwirtschaftsamt Weiden ermittelt diese Kulisse derzeit für den Landkreis Neustadt/WN und die kreisfreie Stadt Weiden. Dafür sind in den folgenden Wochen Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes sowohl im Stadtgebiet Pleystein als auch im Gemeindebereich Georgenberg und im Bereich des Marktes Waidhaus unterwegs, um die Gewässer aufzunehmen.

„Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung“, heißt es in der Mitteilung des Wasserwirtschaftsamtes. „Zum Beispiel vernetzen sie Landschafts- und Lebensräume, vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer.“

Außerdem verweist die Behörde auf die wichtige Funktion der Gewässerrandstreifen an den vielen kleinen Oberläufen. Sie können helfen, den ökologischen Zustand der Fließgewässer wieder zu verbessern. Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils fünf Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich. Weitere Informationen über das Projekt gibt es auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Weiden: www.wwa-wen.bayern.de

 
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