Plößberg
30.10.2025 - 17:06 Uhr
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Ermittlungen zur Ziegler-Group: Insolvenzverwalter sieht keine Hinweise auf Straftaten

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit der Ziegler-Insolvenz ausgeweitet. Insolvenzverwalter Volker Böhm hat bei seiner Arbeit allerdings keine Hinweise auf Verfehlungen bei der Ziegler-Geschäftsführung gefunden.

Sind in der Ziegler-Zentrale auf der Betzenmühle insolvenzrechtliche Fehler gemacht worden? Volker Böhm hat dafür keine Hinweise gefunden. Bild: Ziegler-Group
Sind in der Ziegler-Zentrale auf der Betzenmühle insolvenzrechtliche Fehler gemacht worden? Volker Böhm hat dafür keine Hinweise gefunden.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Ziegler-Group ausgeweitet. Der Insolvenzverwalter kann bisher allerdings keine Verfehlungen bei der einstigen Geschäftsführung des Unternehmens erkennen: "Ich habe bisher keine Hinweise auf eine verspätete Antragstellung oder andere Verstöße, die sonst häufig in Insolvenzverfahren vorkommen", bestätigt Volker Böhm auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien.

Anfang der Woche hatten die Nürnberger Nachrichten vermeldet, dass die Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung der Wirtschaftsstaatsanwaltschaft Regensburg nicht nur andauern, sondern ausgeweitet wurden. Im März hatte die Regensburger Behörde gegenüber Oberpfalz-Medien Ermittlungen in Zusammenhang mit den Insolvenzanträgen bei 9 Gesellschaften bestätigt. Nun ist im Bericht der Nürnberger Nachrichten von 32 Gesellschaften die Rede.

13 Beschuldigte

Diese Zahl bestätigt die Staatsanwaltschaft in Regensburg auf Nachfrage. Damit wird praktisch zur Abwicklung aller operativ tätigen Gesellschaften des Konzerns ermittelt, auch zur Holding und der Ziegler Holzindustrie. Die Staatsanwaltschaft führt bei ihren Ermittlungen inzwischen 13 Männer als Beschuldigte, "es handelt sich jeweils um die Geschäftsführer der Gesellschaften", bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Schug. Die Staatsanwaltschaft prüfe zudem routinemäßig, ob sich neben dem möglichen Delikt der Insolvenzverschleppung auch Hinweise auf weitere Vergehen wie etwa Betrug oder Steuervergehen finden. Ob es solche Belege gebe, dazu wollte sich Schug auf Nachfrage nicht äußern.

Bei dem Delikt der Insolvenzverschleppung geht es um den Zeitpunkt der Antragsstellung. Dem Gesetz nach bleibt der Geschäftsführung 21 Tage Zeit, nachdem die Insolvenztatbestände Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind. Das ist, vereinfacht dargestellt, dann der Fall, wenn klar ist, dass die Schulden einer Gesellschaft nicht mehr wie vereinbart bezahlt werden können.

Laut dem Bericht der Nürnberger Nachrichten gab die Anzeige des Lieferanten einer fränkischen Tochterfirma der Ziegler-Group den Anstoß zu den Ermittlungen. Der Lieferant geht davon aus, dass die Ziegler-Tochter bei ihm Waren bestellt hat, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar war, dass diese Ware nicht mehr bezahlt werden könne.

Anzeigen nicht ungewöhnlich

Für den Insolvenzverwalter kommt dies allerdings nicht völlig überraschend. "Bei einer Insolvenz dieser Größenordnung und bei der Beteiligung von so vielen Gläubigern werden häufig Strafanzeigen von Gläubigern gestellt, die die Staatsanwaltschaft zum Anlass von Ermittlungen nimmt." Böhm bleibt dennoch dabei: "Nach unseren bisherigen Prüfungen haben wir jedenfalls keine Anhaltspunkte für Insolvenzstraftaten gefunden."

Von der Staatsanwaltschaft gibt es zu Böhms Aussage keine Stellungnahme. Allerdings betont auch Staatsanwalt Schug, dass die Ermittlungen nach wie vor laufen und aktuell absolut nicht absehbar sei, wie lange die Behörde für die Prüfung der Vorwürfe benötige und ob dann am Ende überhaupt eine Anklageerhebung stehen wird.

Plößberg28.10.2025
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