Straße von Floß nach Plößberg soll an die Ortsumgehung angeschlossen werden

Plößberg
19.04.2023 - 13:11 Uhr
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Schon seit über zwei Jahren gibt es Ideen, die Staatsstraße 2171 von Floß kommend nach Plößberg an die Umgehung anzubinden. Dies würde die Ortsmitte weiter von dem Schwerlastverkehr entlasten.

Der Schwerlastverkehr aus Floß kommend geht derzeit über die Staatsstraße 2171 direkt in den Markt Plößberg. Eine Anbindung an die Ortsumgehung soll die Ortsmitte entlasten. Der Straßenausbau wird derzeit vorbereitet.

Seit neun Monaten läuft der Verkehr auf der neuen Ortsumgehung an Plößberg vorbei. Der Verkehr durch den Ort hat sich dadurch spürbar reduziert. Hauptsächlich Schwerlastverkehr aus Richtung Floß fährt aktuell noch durch die Ortschaft, informierte Bürgermeister Lothar Müller in der vergangenen Marktratssitzung. Der Verkehr aus Floß kommend geht derzeit über die Staatsstraße 2171 direkt in den Markt. Bereits 2021 regte Müller an, die ST 2171 auszubauen und direkt mit der Ortsumgehung zu verbinden. Das staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach stellte den Bau eines Anschlusses der Staatsstraße von Floß kommend an die neue Umgebung in Aussicht. Bedingung war, dass sich die Gemeinde um den Grunderwerb kümmert. Dieser Schritt ist nun fast abgeschlossen - unter den meisten Verträgen ist die Unterschrift geleistet. Auch die Beschilderung, dass der Schwerlastverkehr nicht durch den Ort rollen darf, sei bereits in Arbeit. Nach ersten Schätzungen soll der Straßenausbau rund 1,5 Millionen Euro kosten. Durch diese Maßnahme verbessere sich die örtliche Infrastruktur deutlich, schilderte Müller. Denn auch der Anschluss der Staatsstraße an die Umgehung entlaste die Ortsdurchfahrt weiter von Lastwagen.

In der Sitzung berichtete Müller zudem, dass kürzlich die Schlussabrechnungen für die Verbesserungsbeiträge der neuen Kläranlage in Plößberg an die angeschlossenen Haushalte geschickt wurden. Franz Wittmann (FW) wollte wissen, warum manche Eigentümer zwei Abrechnungen erhielten. Armin Reiter vom Bauamt machte deutlich, dass dies an den Eigentumsverhältnissen der Betroffenen liegt. Der gleiche Betrag brauche hier nicht mehrfach überwiesen werden.

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Plößberg27.07.2022
 
 

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