Bürgermeister Roger Hoffmann äußerte in der Gemeinderatssitzung Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses vom 23. Juni 2020, denn laut Gemeindeordnung (GO) seien dem Bürgermeister personalrechtliche Befugnisse bis Besoldungsgruppe A 8 und Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst übertragen.
CSU-Fraktionssprecher Andreas Kopf wandte ein, er habe "nach Durchsicht alter Sitzungsunterlagen festgestellt, dass bereits vor fast zehn Jahren durch Gemeinderatsbeschluss die Befugnisse des Bürgermeisters eingeschränkt waren, Hauptausschuß und Gemeinderat ein Mitspracherecht hatten". Damals sei dieses Vorgehen mangels Vorlage an das Landratsamt von dieser Behörde nicht beanstandet worden.
Als nun Roger Hoffmann das Landratsamt bat, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses vom 23. Juni 2020 zu überprüfen, teilte die Rechtaufsichtsbehörde der Gemeinde mit, dass der Beschluss der Gemeindeordnung widerspreche und somit rechtswidrig sei. Vielmehr sei der Gemeinderat zuständig, "die Beamten der Gemeinde ab Besoldungsgruppe A 9 zu ernennen, zu befördern, abzuordnen oder zu versetzen, an eine andere Einrichtung zuzuweisen, in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen". Das Gleiche gelte für Arbeitnehmer der Gemeinde ab der Entgeltgruppe 9.
Das Landratsamt stellt im Umkehrschluss fest, dass für gemeindliche Beamte einschließlich Besoldungsgruppe A 8 und für gemeindliche Arbeitnehmer einschließlich der Entgeltgruppe 8 die Zuständigkeit beim Ersten Bürgermeister liege. Die Aufsichtsbehörde führt weiter aus, dass die Zuständigkeitsabgrenzung zwingendes Recht sei und nicht durch die Geschäftsordnung eines Gemeinderats abgeändert werden könne, somit die am 23. Juni 2020 beschlossene Geschäftsordnungsregelung rechtswidrig sei. Das Landratsamt bat die Gemeinde, die am 23. Juni 2020 beschlossene Geschäftsordnungsregelung aufzuheben und entsprechend zu ersetzen. Über den Vollzug sei dem Landratsamt bis 14. August zu berichten.
Nachdem in der Gemeinderatssitzung Kämmerer Manfred Moser die Beanstandung des Landratsamtes ausführlich erläutert hatte, meinte CSU-Fraktionssprecher Andreas Kopf, dass seine Fraktion die vom Landratsamt vorgegebene Rechtslage selbstverständlich akzeptiere und einem entsprechenden Änderungsbeschluss auch zustimme. Er bat den Bürgermeister, bei anstehenden Personalentscheidungen, die in dessen Zuständigkeitsbereich fallen, im Vorfeld den Gemeinderat oder wenigstens den Hauptausschuss umfangreicher zu informieren. Bei Abwesenheit von zwei Gemeinderäten stimmte das Gremium geschlossen dafür, der Rechtsauffassung des Landratsamtes zu folgen.
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