Die Nachricht am Ende der Gemeinderatssitzung im Oktober schlug ein wie eine Bombe: Roger Hoffmann (SPD) kündigte damals an, zum Jahresende die Entlassung aus dem Bürgermeisteramt anzustreben. Dem Antrag ist mittlerweile stattgegeben. Hoffmann war erst im April 2019 zum Rathauschef gewählt worden. Er eroberte den Chefsessel in der Gemeindeverwaltung gegen die CSU. In einer Stichwahl setzte er sich knapp gegen den Zweiten Bürgermeister Hermann Böhm durch.
Nun wendet sich der Wahlleiter der Gemeinde Poppenricht, Hartmut Gawlik, zum Prozedere bis zu den Neuwahlen an die Öffentlichkeit. Die Wahl ist auf Sonntag, 14. März, terminiert. Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung läuft am Donnerstag, 21. Januar 2021, um 18 Uhr ab. Gawlik weist noch einmal auf die grundlegenden Regeln der Bürgermeisterwahl hin: Jede Person ist wählbar, die am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss. Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Nun müssen interessierte Parteien ihre Aufstellungsversammlung organisieren. Auch dazu gibt es eine Reihe von detaillierten Vorgaben, die Gawlik in einer öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde zusammengestellt hat.















 
 
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