„Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um eine bestmögliche Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger insbesondere in den ländlichen Regionen zu ermöglichen“, sagte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Übergabe des Gigabit-Förderbescheids am Samstag in Poppenricht. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeige das starke Engagement im Rahmen der Bayerischen Gigabitförderung. „Ich freue mich, dass der Freistaat die Gemeinde Poppenricht beim Breitbandausbau mit 839 665 Euro unterstützen kann. Damit werden 190 Adressen im Landkreis Amberg-Sulzbach mit zukunftsfähiger Glasfaser erschlossen.“ Das sei ein weiterer Schritt hin zu einer leistungsfähigen und flächendeckenden digitalen Infrastruktur im ganzen Freistaat, so Füracker weiter.
Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie könne der Freistaat laut der Pressemitteilung als erste Region in der Europäischen Union den Glasfaserausbau auch dort fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sogenannte „graue Flecken“). Bislang seien schon über 1 240 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, 64 Prozent aller bayerischen Haushalte seien gigabitfähig erschlossen. Das Ziel laute den Angaben zufolge: Gigabit bayernweit bis 2025.
Bei der Breitbandversorgung liege Bayern in allen Bereichen über dem Bundesschnitt. Aktuell würden bayernweit bereits rund 98 Prozent der Haushalte über schnelles Internet verfügen. Nach Abschluss aller laufenden Projekte sollen über 99 Prozent der Haushalte in Bayern mit schnellem Internet surfen können. Bei der Versorgung mit 100 Mbit/s und 1 Gbit/s liege Bayern auch deutlich über dem Bundesschnitt: 91 Prozent aller bayerischen Haushalte verfügen über mindestens 100 Mbit/s. Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung habe der Freistaat seit 2014 über 1,9 Milliarden Euro investiert. Damit werden mehr als 74 000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen würden über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und über den Umfang der Fördergebiete entscheiden.












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