Pressath
26.06.2023 - 20:36 Uhr

Stadtrat gibt Startschuss für Schwarzleite

Auf Bauwillige wartet möglicherweise ein „Christkindl“ der Stadt Pressath. Das "Geschenk" wird allerdings vorerst noch kleiner als erwartet ausfallen.

Auf 3.900 Quadratmetern im Nordwesten der Flur Schwarzleite können vielleicht schon zur nächsten Jahreswende die ersten Baugrundstücke erworben werden. Erschlossen wird der "Bauabschnitt 1" durch eine Verlängerung der Von-Zedtwitz-Straße. Bild: bjp
Auf 3.900 Quadratmetern im Nordwesten der Flur Schwarzleite können vielleicht schon zur nächsten Jahreswende die ersten Baugrundstücke erworben werden. Erschlossen wird der "Bauabschnitt 1" durch eine Verlängerung der Von-Zedtwitz-Straße.

Von den gut 32.000 Quadratmetern, die das geplante Baugebiet Schwarzleite in seiner „Endstufe“ umfassen soll, will die Stadt Pressath zunächst als ersten Bauabschnitt 3.900 Quadratmeter im Nordwesten erschließen. Das wäre Raum genug für ein Mehrfamilienhaus mit acht bis zwölf Wohneinheiten sowie sechs Einfamilien- oder drei Doppelhäuser. Im günstigsten Fall könnte der Grundstücksverkauf zur Jahreswende 2023/24 beginnen.

Ursprünglich habe man ein größeres Teilgebiet im Westen und Südwesten des künftigen Siedlungsareals als ersten Bauabschnitt im Blick gehabt, erinnerte Architekt Laurin Bühl vom Planungsbüro TB Markert in der Junisitzung des Stadtrats. Nun wolle man aber die Beplanung des nordwestlichen Segments vorziehen, das leichter und zügiger zu erschließen sei. Ohnehin seien die Gemeinden inzwischen angehalten, bei der Ausweisung bodenversiegelnder Bebauungsflächen behutsam vorzugehen. Die durchschnittliche Größe der Einfamilienhausparzellen solle zwischen 404 und 467 Quadratmeter betragen, als Dachformen favorisiere man Sattel- oder Pultdächer bei einer Mauerhöhe von sechs und einer Firsthöhe von acht Metern für die Einfamilien- oder Doppelhäuser. Für das Mehrfamilienhaus seien elf Meter Wand- und 13 Meter Firsthöhe vorgesehen.

Keine Wendehammer

Als Erschließungsstraße diene eine sechs Meter breite Verlängerung der Von-Zedtwitz-Straße ohne Wendehammer, führte Bühl weiter aus. Müllfahrzeuge könnten somit mangels Wendehammer allenfalls rückwärts einfahren, wie dies auch in anderen Straßen und anderen Gemeinden durchaus üblich sei, um Straßenflächen einzusparen. Diese einfache Lösung spare den Bau umfangreicher, aufwendiger und teurer Wendehammer und senke so auch die Baukosten für die Straßenlagen. Als Bebauungsplanvorgabe ins Auge gefasst seien ferner Regenwasserzisternen und eine Baumanpflanzbindung: „Das könnte so aussehen, dass je angefangene 200 Quadratmeter Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen wäre.“ Am Nordrand des Gebietes bleibe das vorhandene Gehölz als Abgrenzung stehen, zumal die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ergeben habe, dass dort geschützte Tier- und Pflanzenarten vorkämen.

Lediglich Vorentwurf

Die Planungsfachleute Laurin Bühl und Matthias Fleischhauer betonten aber, dass dieser „Vorentwurf eines Bebauungsplans“ vorerst nur als „Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ zu verstehen sei. Die Stadt sei noch nicht an diese Vorgaben gebunden, für Änderungen und Konkretisierungen sei im weiteren Diskussions- und Verfahrensablauf Raum. Der Stadtrat billigte diesen „Startschuss für das Bauleitplanverfahren“ einstimmig und beauftragte die Verwaltung, das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens zu eröffnen. Ein weiterer Beschluss betraf das gemeindliche Einvernehmen für den beantragten Bau einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage auf Flurnummer Riggau 1108 (Frauenhölzl).

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.