Aus der bereits geplanten Hochzeit wird zumindest in den kommenden zwei Jahren nichts. Die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Fritz Kammerer verurteilte einen 46-Jährigen drogenabhängigen Industriemechaniker wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Nach acht Monaten in einer Entziehungsanstalt soll er in den Maßregelvollzug überstellt werden.
Im Oktober hatte ihn seine zehn Jahre jüngere, ebenfalls drogenabhängige Lebensgefährtin, mit der er inzwischen verlobt ist, wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Dabei erwähnte sie, dass ihr Partner mit Drogen zu tun habe.
Die Beamten fanden später unter anderem 1613 Gramm Amphetamin und 292 Gramm Marihuana. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte im Spätsommer von einem Unbekannten 1780 Gramm Amphetamin für 10 000 Euro erworben hatte.
Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger Helmut Mörtl ein Geständnis ab. Der Forderung des Staatsanwalts, den Namen seines Lieferanten preiszugeben, kam er dabei nicht nach. In dem vom Gericht bestellten psychiatrischen Sachverständigen fand der 46-Jährige einen Fürsprecher. Dieser schätzte den Angeklagten als selbstkritisch und motiviert ein, der ernsthaft etwas ändern wolle.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten gefordert. Der Verteidiger sprach sich für drei Jahren und neun Monaten aus - jeweils mit einer Unterbringung im Maßregelvollzug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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