Regensburg
28.03.2019 - 13:47 Uhr

Fuhrunternehmer wegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug verurteilt

Ein Regensburger Gericht verurteilte am Mittwoch einen Fuhrunternehmer aus dem Landkreis Tirschenreuth wegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug. Der Mann kam noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon.

Symbolbild Bild: Oliver Berg/dpa
Symbolbild

In den zurückliegenden 30 Jahren hatte der Angeklagte aus dem Landkreis Tirschenreuth ein stattliches Unternehmen für Holztransporte aufgebaut, in dem heute rund 50 Mitarbeiter beschäftigt sind. Am Mittwoch musste er auf der Arme-Sünder-Bank des für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Schöffengerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Sebastian Stitzinger Platz nehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen schwerer Steuerhinterziehung in sechs Fällen angeklagt.

Da der Angeklagte in den Jahren 2009 bis 2014 zwar Umsatzsteuervoranmeldungen, aber keine abschließenden Jahresmeldungen abgab, stand im Sommer 2015 die Steuerfahndung vor seiner Türe. In seinem Büro fanden die Ermittler ein heilloses Durcheinander vor. Schließlich wurden auch noch Unterlagen bei seinem Steuerberater und seiner Hausbank beschlagnahmt. Insgesamt füllten die sichergestellten Unterlagen 30 Leitzordner. Deren Auswertung ergab eine Summe bei den nicht abgegebenen Jahres-Erklärungen von 2 568 257 Euro. Nach Abzug von Vorauszahlungen und Vorsteuern, die im Strafverfahren nicht berücksichtigt werden dürfen, verblieb am Ende ein Steuerschaden von über 310 000 Euro.

Nach Verlesen des Anklagesatzes räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger Alexander Littich (Landshut) - wie bereits gegenüber der Steuerbehörde - die Vorwürfe ein. Weiter führte dieser aus, dass sein Mandant aus diesem Anlass seinen gesamten Fuhrpark verkauft und wieder zurückgeleast habe, um die Steuerschulden zu bezahlen. Eine Vertreterin des Finanzamtes bestätigte, dass keine Rückstände bestehen. Zudem wertete der Verteidiger das Fehlverhalten als "Schlamperei und Chaos", da der Angeklagte zwar ein ausgezeichneter Spediteur, aber nur ein mäßiger Büromensch sei. Dem sei inzwischen Rechnung getragen worden. Man habe, nachdem alles aufflog, eine qualifizierte Buchhaltungskraft eingestellt.

Die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen förderte weiter zu Tage, dass der Angeklagte 26 Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern teilweise mit zu geringen Löhnen angemeldet hatte. Zudem erhielten sie Leistungen, wie Dieseltreibstoff und Autoreifen, ohne dass deren geldwerter Vorteil eingerechnet wurde. Der Gesamtschaden bei den Sozialversicherungsträgern belief sich insoweit auf 74 900 Euro. Deshalb war er bereits von eineinhalb Jahren wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 177 Fällen zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt worden.

Diese Strafe musste in das nun zu fällende Urteil einbezogen werden. Der Staatsanwalt plädierte in seinem Schlussvortrag auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sowie zu einer Geldstrafe von 650 Tagessätzen zu je 80 Euro. Der Verteidiger hielt neben der beantragten Bewährungsstrafe eine Geldstrafe von 500 Tagessätzen für ausreichend. Mit den Worten "Sie wirken wirklich geläutert" verurteilte ihn das Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Geldstrafe von 600 Tagessätzen von je 80 Euro. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

 
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