Seit 1998 betrieb die Angeklagte in Regensburg ein China-Restaurant. 2007 kam ein weiteres Lokal dazu, das ihr Ehemann geführt hat. Als dieses drei Jahre später in finanzielle Schwierigkeiten geriet, entschloss sich die Angeklagte, unfreiwillige "staatliche Hilfe" in Anspruch zu nehmen. Sie gab bei ihren Steuererklärungen zu geringe Umsätze und Einkünfte an. Als 2015 die Steuerfahndung vor der Türe stand, war bereits ein Schaden von 414.903 Euro entstanden.
Nach Verlesen des Anklagesatzes räumte die Geschäftsfrau den Vorwurf der 26 Fälle der Steuerhinterziehung unumwunden ein. Ihr Verteidiger wies darauf hin, dass die Steuerschulden bereits 2017 einschließlich der Säumniszuschläge und Zinsen vollständig beglichen wurden, was auch der Vertreter der Finanzbehörde bestätigte. Im Zuge der Steuerfahndung stießen die Ermittler auch auf ein Bankschließfach, in dem sich 160.000 Euro Bargeld, ein Sparbuch und 63 Goldmünzen befanden. Das noch fehlende Geld legte die Familie zusammen. So konnte die Schuld beglichen werden. Inzwischen wird das Lokal vom Ehemann der Angeklagten alleine betrieben. Sie arbeitet dort als Angestellte.
Durch das Geständnis blieb dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Dies wertete auch die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag zugunsten der nicht vorbestraften Angeklagten. Sie plädierte auf eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 55 Euro. Der Verteidiger hielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit einer geringen Geldauflage angemessen. Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten und einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 50 Euro.
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