Weil er Teil einer Steuerbetrugsbande gewesen sein soll, muss sich ein 38-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf demnächst vor dem Landgericht München verantworten. Die Ermittlungen fördern 2020 allerdings auch weiteres belastendes Material zu Tage und Markus T. (Name geändert) aktuell vor das Landgericht Regensburg. „Wir haben das sichergestellte Handy aus Sicht des Steuerstrafverfahrens ausgewertet, geschaut mit wem er Kontakt hatte und welche Stellung er in der Bande hatte.“
So erklärt es am Dienstag der zuständige Ermittler der Steuerfahndung. Normalerweise würde bei der Sichtung von Datenträgern privates, nicht tatrelevantes Material nur grob betrachtet und aussortiert werden. Bei einem Teil der rund 168.000 Dateien auf Markus Ts. Handy wird der Beamte jedoch stutzig. Es sind Bilder und Videos, die wenig später bei der Polizei auch Tanja B. (Name geändert) gezeigt werden.
Völlig geschockt sieht sich die 25-Jährige darauf selbst – nackt und wie sie von ihrem besten Freund mutmaßlich vergewaltigt wird. „Ich wollte das nicht“, sagt die Frau gegenüber der Polizei. „Ich war nicht da. Ich kann mir das nicht erklären.“ Während das Vernehmungsvideo vor Gericht abgespielt wird, schüttelt der Angeklagte immer wieder den Kopf. Er widerspricht den Vorwürfen, spricht von einer „Freundschaft-Plus“. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Und auch das Filmen hätten beide gewollt.
Fixierung auf die Geschädigte
Zu einvernehmlichem Sex zwischen den einst besten Freunden soll es tatsächlich gekommen sein. Laut der Geschädigten allerdings nur ein einziges Mal. Schließlich sei der Angeklagte für sie der „Bruder den ich so nicht habe“ gewesen, wie mehrere Freundinnen vor Gericht erklären. Unisono sprechen sie auch von einer starken Fixierung auf die Geschädigte. Für Tanja B. habe er alles links liegen gelassen.
Gemeinsam waren beide oft in Regensburg feiern, haben dann meist in der Zweitwohnung des Angeklagten nahe der Altstadt übernachtet. Dort soll es 2019 dann auch bei fünf Gelegenheiten zu Vergewaltigungen gekommen sein, der 38-Jährige sich dabei gefilmt haben. „Wie tot daliegend“, wiederholt Richter Oliver Wagner am Dienstag die Worte eines Verfahrensbeteiligten, soll die Geschädigte auf den Beweisvideos wirken. Und auch der Rechtsmediziner Dr. Seidl bestätigt: Die Frau müsse sich in einer „tiefen Bewusstseinstrübung“, also in einem Koma befunden haben.
"Ist das einvernehmlich?"
Ein solcher Zustand könne durch starken Alkoholkonsum herbeigeführt werden, sagt Seidl. Aber auch durch die unfreiwillige Einnahme sogenannter K.O.-Tropfen. Dafür gibt es keine konkreten Beweise. Dennoch geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte die langjährige Freundin in seiner Zweitwohnung so womöglich wehrlos machte.
Schon bei den Steuerermittlern kam die Frage auf: „Ist sie bei Bewusstsein? Ist das einvernehmlich?“ Sofort wurde die Staatsanwaltschaft hinzugezogen, bald darauf gegen Markus T. auch diesbezüglich ermittelt. Auf dem Handy und den Festplatten soll es zahlreiche weitere Aufnahmen mit anderen Frauen geben. Um welche Personen es sich dabei handelt und ob hier stets einvernehmlicher Kontakt vorgelegen hat, ist nicht geklärt. Die aktuell verhandelten Vorfälle belasten die Geschädigte bis heute. Auch ihre Familie und persönliches Umfeld kannten den Angeklagten teils mehrere Jahre, hatten ihn als engen Vertrauten der 25-Jährigen wahrgenommen. Die Taten haben auch sie stark betroffen. Das Verfahren wird fortgesetzt. Im Oktober könnte dem 38-Jährigen mit dem Urteil eine mehrjährige Haftstrafe drohen.



















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