Ein 47-jähriger Angeklagter war zumindest 2015 Mitglied einer professionell arbeitenden Bande, die vornehmlich lukrative Diebstähle im Bundesgebiet und im benachbarten Ausland verübte. Am Mittwoch musste er, aus der Untersuchungshaft vorgeführt, auf der Anklagebank des Schöffengerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Thomas Schug Platz nehmen. Der Vorwurf lautete schwerer Diebstahl in zwei Fällen mit Sachbeschädigung.
Dem Anklagesatz zu Folge stieg der Angeklagte im August 2015 nachts zusammen mit zwei Komplizen in eine Werkshalle in Neutraubling ein. Innen fand er den Autoschlüssel für einen Sprinter. Dieser hatte einen Zeitwert von rund 30 000 Euro. Im Gewerbegebiet von Obertraubling eigneten sie sich rund vier Tonnen Kupfer- und Zinkrollen im Wert von zirka 25 000 Euro an. Das Diebesgut verkauften sie in den Niederlanden. Ebenfalls 2015 hatte die Bande in Mühldorf am Inn einen ähnlichen Coup verübt, an dem auch der Angeklagte beteiligt war. Dabei waren es rund drei Tonnen Kupferbleche mit einem Wert von rund 30 000 Euro, die mit einem vorher gestohlenen Transporter abtransportiert wurden. Da das dortige Gericht keine Kenntnis von anderen Straftaten hatte, wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, von denen er ein Jahr und vier Monate verbüßt hat. Anschließend wurde er nach Rumänien abgeschoben.
Nach Verlesen des Anklagesatzes erklärte Verteidiger Maximilian Keser für seinen Mandanten, dass dieser die Tatvorwürfe einräume. Fragen würde er jedoch nicht beantworten. In ihrem Schlussvortrag beantragte die Staatsanwältin unter Einbeziehung des Urteils des Mühldorfer Gerichts eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und die Aufhebung des Haftbefehls. Dem schlossen sich der Verteidiger und das Schöffengericht an. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
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