Regensburg
08.06.2020 - 18:27 Uhr

Mann vor Gericht: Wegen Schizophrenie schuldunfähig?

Der Angeklagte muss sich vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Er soll einen 39-Jährigen auf einem Supermarkt-Parkplatz erschossen und kurz darauf einen 46-Jähriger lebensgefährlich verletzt haben.

Vor dem Landgericht Regensburg muss sich seit Montag ein 42-Jähriger verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, einen Mann erschossen und einen Weiteren lebensgefährlich verletzt zu haben. Bild: Oliver Berg/dpa
Vor dem Landgericht Regensburg muss sich seit Montag ein 42-Jähriger verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, einen Mann erschossen und einen Weiteren lebensgefährlich verletzt zu haben.

Seit Montag muss sich ein 42-Jähriger vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Michael Hammer verantworten. Er soll im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Mann getötet und einen weiteren in Tötungsabsicht schwer verletzt haben. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt.

Drei Schüsse in den Kopf

Laut Anklage habe der Beschuldigte im Oktober vergangenen Jahres auf einem Parkplatz eines Abensberger Supermarktes einen 39-Jährigen abgepasst. Als dieser zusammen mit seinem dreijährigen Sohn, der im Einkaufswagen saß, den Markt verließ, sei der Beschuldigte bis auf eine Distanz von ein bis zwei Metern auf ihn zugegangen. In der Hand soll er eine Selbstladepistole gehalten haben.

Damit habe er seinem Gegenüber drei Mal in den Kopf geschossen. Anschließend sei er geflüchtet und der 39-Jährige starb noch vor Ort an seinen Verletzungen.

Auf seiner Flucht sei dem Beschuldigten ein Auto entgegenkommen. Darin saßen der Bruder des Getöteten (46) und dessen Ehefrau. Als diese verkehrsbedingt anhalten mussten, habe auch der Beschuldigte auf deren Höhe sein Fahrzeug abgestellt. Dabei habe er laut Anklage das Fenster auf der Fahrerseite geöffnet und drei Schüsse auf die Personen im anderen Auto abgefeuert. Der Fahrer wurde lebensgefährlich verletzt. Eine Notoperation im Krankenhaus rettete sein Leben.

Der Beschuldigte soll davon ausgegangen sein, dass die beiden Personen im anderen Fahrzeug bereits von seiner vorangegangenen Tat wussten und ihn deshalb angreifen wollten. Der 42-Jährige wurde noch am gleichen Tag festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Drei Tage später wurde er in ein Bezirkskrankenhaus verlegt, nachdem Ärzte bei ihm eine paranoide Schizophrenie feststellten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat und fordert deshalb, dass der Angeklagte in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht wird.

Denkstörung und Wahnvorstellung

So kam ein Sachverständiger in einem vorläufigen Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte nicht einsichtsfähig sei, da er bei der ersten Tat an einer bestehenden paranoiden Schizophrenie mit ausgeprägten inhaltlichen und formalen Denkstörungen sowie Wahnvorstellungen leide. Bei der zweiten Tat habe der Angeklagte aus Angst vor Rache gehandelt.

Nach Verlesen des Antragssatzes ließ der Beschuldigte über seine Verteidiger Johannes Büttner und Urs Eroes erklären, dass er sich zu den Vorwürfen nicht äußern wird.

Vor Gericht trat die Ehefrau des verletzten Bruders als Zeugin auf. Sie erzählte den Anwesenden, dass die Beteiligten eine längere Vorgeschichte hatten und sich bereits seit 2008 kennen würden. Zehn Jahre hätten sie sogar wie eine Großfamilie im gleichen Haus zusammen gewohnt. 2018 habe der 42-Jährige schließlich von den anderen gefordert, auszuziehen. Die Zeugin berichtete von mehreren Drohungen und aggressiven Verhaltensweisen des Angeklagten.

Am Tatabend habe ihre Schwägerin angerufen, vom schrecklichen Vorfall auf dem Supermarkt-Parkplatz berichtet und um Hilfe gebeten. Sie, die Zeugin, wollte alleine zu ihr fahren. Da sie aber zu diesem Zeitpunkt schwanger war, habe ihr Ehemann darauf bestanden, sie zu fahren. Dann schilderte sie das Geschehen, wie es auch in der Anklageschrift festgehalten war.

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