Xavier Naidoo darf weiterhin nicht als Antisemit bezeichnet werden. Am Dienstag gab eine Zivilkammer des Landgerichts Regensburg der Klage des Sängers gegen eine Berliner Bildungsreferentin der Amadeu-Antonio-Stiftung statt. Der Frau droht nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, wenn sie ihre Aussage über Naidoo wiederholt.
Am Rande eines Vortrags in Straubing hatte sie erklärt: "Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist nachweisbar." Anders als beim Prozessauftakt war Naidoo am Dienstag nicht im Gerichtssaal.
Am 5. Juli 2017 trat die Referentin bei einer Veranstaltung des Bündnisses "Straubing ist bunt" auf. Vor Angehörigen von Ämtern und Behörden sprach sie über die "Reichsbürger-Bewegung". Die umstrittene Aussage war dabei nicht Teil des Vortrags, sondern eine Antwort auf die Frage eines Zuhörers.
Daraufhin erwirkte Naidoo eine einstweilige Verfügung auf Unterlassen gegen die Rednerin, die diese jedoch nicht akzeptierte. Deshalb trafen sich die Streitparteien vor drei Wochen erstmals vor dem Landgericht Regensburg (wir berichteten). Um ihre Behauptung zu untermauern, berief sich die Beklagte auf zwei Lieder Naidoos: "Raus aus dem Reichstag" und "Marionetten".
Darin sah sie typische Codewörter enthalten, die Antisemiten heute nutzen, um indirekt gegen Juden zu hetzen. Ihm sei nicht bekannt, dass es sich hier um verschlüsselte antisemitische Wörter handele. Falls doch, habe er das so nicht gemeint, erklärte Naidoo vor drei Wochen dem Gericht. Er distanziere sich von jedem Antisemitismus.
In der Begründung führte Richterin Barbara Pöschl nun aus, dass die Äußerung der Rednerin zwar grundsätzlich unter die Meinungsfreiheit falle, aber unzulässig ins Persönlichkeitsrecht des Sängers eingreife. Die zitierten Textpassagen der beiden Lieder würden unter dem Schutz der Kunstfreiheit stehen. Eine Auslegung der Texte sei dem Gericht aufgrund der Kunstfreiheit nicht möglich.
Damit handle es sich um eine reine Interpretation. Der Beklagten sei es nicht gelungen, belastbare Beweise vorzulegen. Die am Dienstag ebenfalls nicht im Gericht anwesende Frau hat nun noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg einzulegen.
Regensburg
17.07.2018 - 14:05 Uhr
Maulkorb für Naidoo-Kritikerin
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