Ab kommenden Donnerstag wird vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Michael Hammer gegen einen 22-Jährigen verhandelt, der im Juni vergangenen Jahres einen Saufkumpan brutal attackierte, um an sein Geld zu kommen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Mordes aus Habgier und Grausamkeit erhoben.
Dem Anklagesatz zu Folge hatte der Angeklagte am Abend vorher den späteren Geschädigten und einen weiteren Mann im Alex-Center kennengelernt und sie zu sich nach Hause eingeladen. Hier konsumierte das Trio zwei Flaschen Wodka, worauf das spätere Opfer auf der Couch einschlief. Gegen 1.30 Uhr weckte ihn der Angeklagte und forderte die Herausgabe von Bargeld. Dabei soll er bereits geplant haben, auch mittels körperlicher Gewalt an das Geld zu kommen.
Als der Geschädigte sich weigerte, seine Geldbörse herauszugeben, schlug der Angeklagte unvermittelt mit den Fäusten auf ihn ein. Es folgten auch Fußtritte. Dabei drohte er auch damit, den Geschädigten umzubringen. Als sich dieser immer noch weigerte, seine Barschaft herauszugeben, hob ihn der Angeklagte von der Couch hoch und warf ihn zu Boden. Dann griff er sich ein macheteartiges Messer mit einer Klingenlänge von etwa 50 Zentimetern, verletzte damit den Geschädigten an der Nase und rammte es anschließend in die Couch. Dann hagelte es weitere Faustschläge und Tritte. Als der Geschädigte am Kopf blutend bewusstlos da lag, hielt ihn der Angeklagte vor tot. Er forderte den anderen Zechkumpan auf, ihm bei der Entsorgung der Leiche in einer Mülltonne zu helfen. Dieser weigerte sich und setzte einen Notruf ab.
Durch die Vielzahl von Faustschlägen und Tritten erlitt das Opfer eine offene Unterkiefer-Mehrfach-Fragmentfraktur mit Perforation des äußeren Gehörgangs, einen Knochenbruch, multiple Zahnschädigungen mit Verlust von zwei Zähnen, ein beidseitiges Monokelhämatom sowie Blutungen in den Rachenraum hinein. Der Geschädigte musste eine Woche lang stationär behandelt werden.
Unmittelbar nach der Tat wurde der Angeklagte festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Diese wurde im Oktober vergangenen Jahres unterbrochen, da er eine Jugendstrafe von acht Monaten verbüßen musste.













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