Regensburg
10.08.2022 - 11:21 Uhr

Mit Pedelec, E-Bike und S-Pedelec sicher durch die Oberpfalz fahren

Umgangssprachlich werden Fahrräder mit Motorunterstützung und Akku meist als E-Bikes bezeichnet. Aber es gibt Unterschiede. Die Oberpfälzer Polizei beantwortet Fragen rund um Pedelec, E-Bike und S-Pedelec.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Die rechtlichen Unterschiede zwischen Pedelec, E-Bike und S-Pedelc

Die folgende Tabelle zeigt die rechtliche Einordnung der unterschiedlichen Fahrzeugklassen. Diese schlägt sich in teils deutlich unterschiedlichen Vorschriften nieder, von denen einige der wichtigsten dargestellt werden.

  • Pedelecs, sind Fahrrädern gleichgestellt. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird auch die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen. Die Anfahr-/Schiebehilfe ist bis maximal 6 km/h zulässig
  • E-Bikes gelten wie Mofas als Kraftfahrzeuge. Fahren ist ohne Pedalunterstützung möglich. Maximale Geschwindigkeit 25km/h
  • S-Pedelecs gelten ebenfalls als Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad). Sie sind bis zum 45 km/h schnelle. der Motor funktioniert tretunabhängig.

Wer darf auf welchen Wegen fahren?

  • Pedelec-Nutzer haben nur dann die Pflicht auf Radwegen zu fahren, wenn ein Schild „Radweg“ angebracht ist.
  • E-Bikes dürfen innerorts nur auf Radwegen geführt werden, wenn dort ein Schild „E-Bikes frei“ angebracht ist. Außerorts gilt die Radwegbenutzungspflicht, soweit die Kennzeichnung vorhanden ist.
  • S-Pedelec-Fahrer müssen die Fahrbahn benutzen und dürfen nicht Wege befahren, die mit dem Schild „Verbot für Krafträder“ gekennzeichnet sind.

In Einbahnstraßen, in denen das Befahren in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben ist, darf mit E-Bikes und S-Pedelecs nicht gefahren werden, da sie Fahrrädern nicht gleichgestellt sind.

Muss ich einen Helm tragen?

Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Helmes nur auf E-Bikes und S-Pedelecs. Allerdings empfiehlt die Polizei dringend, auf diesen Schutz nicht zu verzichten, egal mit welcher Art von E-Fahrzeug man unterwegs ist.

Brauche ich einen Führerschein?

Für das Führen von Pedelecs ist eine Fahrerlaubnis nicht notwendig. Für E-Bikes ist mindestens eine Prüfbescheinigung für Mofas vorgeschrieben. Da das S-Pedelec ein Kleinkraftrad darstellt, ist die Fahrerlaubnisklasse AM notwendig. Für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, ist keine Prüfbescheinigung erforderlich.

Wie alt muss ich sein?

Für das E-Bike muss man mindestens 15 Jahre und für ein S-Pedelec mindestens 16 Jahre alt sein. Für die Fahrt mit einem Pedelec ist kein Mindestalter vorgeschrieben. Letztere sind Fahrrädern gleichgestellt.

Brauche ich eine Versicherung?

Für E-Bikes und S-Pedelecs ist ein Versicherungsschutz erforderlich. Dieser erfolgt durch Zuteilung eines Versicherungskennzeichens für die schnelleren Fahrzeugarten. Pedelecs sind dagegen versicherungsfrei.

Wie sieht es mit den Promillegrenzen aus?

Gerade im alkoholisierten Zustand steigt die Unfallwahrscheinlichkeit deutlich an, warnt die Polizei. Für die Nutzer von E-Fahrzeugen gelten die Grenzwerte entsprechend der rechtlichen Einordnung ihrer Fahrzeuge. Eine Straftat begeht demnach, wer ohne Unfall oder anderweitige Ausfallerscheinungen, folgende Werte der Blutalkoholkonzentration erreicht oder überschreitet:

  • Pedelec: 1,6 Promille
  • E-Bikes: 1,1 Promille
  • S-Pedelec: 1,1 Promille

Eine Straftat begeht jedoch auch, wer ab 0,3 Promille nicht mehr in der Lage ist, sicher am Verkehr teilzunehmen. mahnt die Polizei.

Wer mit 0,5 Promille oder mehr mit E-Bike oder S-Pedelec fährt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz rechnen,. Diese zieht ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot nach sich.

Für Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille.

Weitere Regeln der Straßenverkehrsordnung

Für Pedelec, E-Bike und S-Pedelec gelten die allgemeinen Regeln der StVO (z. B. kein Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, Rechtsfahrgebot, Beachtung des Rotlichts Mit einem S-Pedelec darf man keinen Kinderanhänger ziehen.

„Für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr ist Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Die E-Mobilität macht Spaß, doch Übung und Eigenverantwortung sind dabei unbedingt erforderlich“, sagt Polizeivizepräsident Thomas Schöniger. Kernziel der Polizei Oberpfalz sei es, Verkehrsunfälle und deren oftmals gravierende Folgen zu vermeiden.

In über eintausend Fällen waren Fahrradfahrende im Jahr 2021 in der Oberpfalz an Verkehrsunfällen beteiligt. In 70 Prozent der Fälle wurde der Unfall von Radfahrenden verursacht (zum Beispiel auch selbstverschuldeter Sturz). Bei 236 dieser Verkehrsunfälle waren Pedelec-Fahrende beteiligt. 221 von ihnen wurden dabei verletzt, wobei in zwei Drittel der Fälle der Unfall vom Pedelec-Fahrenden verursacht wurde.

Die Polizei erinnert deshalb daran, dass sich Nutzer von Pedelec, E-Bikes und S-Pedelec der im Vergleich zu Autos eingeschränkten Wahrnehmbarkeit (Sichtbarkeit, Akustik) ihrer Fahrzeuge und des höheren Sturz- und Verletzungsrisikos bewusst sein sollten. Mit gut sichtbarer Kleidung, einer defensiven Fahrweise und Schutzausstattung kann dem entgegengewirkt werden. Auch Übung, gerade beim erstmaligen Umstieg auf eine E-Fahrzeug, kann dem ungewollten Sturz vorbeugen. Die Polizei empfiehlt deshalb dringend die Handhabung zu trainieren und gegebenenfalls sogar an einem Fahrtraining teilzunehmen.

 
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