Regensburg
08.11.2018 - 16:59 Uhr

Prozess um Dealerbande geht langsam voran

Es ist der zweite Verhandlungstag gegen eine Dealerbande aus Regensburg. Sie sollen innerhalb eines Jahres Drogen im Wert von 1,7 Millionen Euro verkauft haben. Der Hauptangeklagte schweigt allerdings.

Bild: Volker Hartmann/dpa

Im Prozess am Landgericht Regensburg gegen eine siebenköpfige Drogendealer-Bande, deren Mitglieder zwischen 55 und 20 Jahre alt sind, haben sich an den ersten beiden Verhandlungstagen erst drei der Angeklagten zu den Vorwürfen in der 44 Seiten umfassenden Anklageschrift geäußert. Die Verteidiger der anderen Angeklagten meldeten weiteren Beratungsbedarf an. Deshalb musste der Prozess bis 16. November unterbrochen werden.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, innerhalb eines Jahres Marihuana, Kokain und Heroin mit einem Schwarzmarktwert von rund 1,7 Millionen Euro verkauft zu haben. Kopf der Bande soll der frühere Betreiber des Regensburger Lokals "Sun-Inn", ein 55 Jahre alter Albaner, gewesen sein. Auch die übrigen Angeklagten sind albanische Staatsangehörige, die sich teilweise illegal in Deutschland aufgehalten haben. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft war die Bande hierarchisch straff organisiert. Seine rechte Hand soll ein 30-jähriger Koch, der in den Lokalen des "Spiritus rector" arbeitete, gewesen sein. Dieser bestritt am ersten Verhandlungstag seine Führungsrolle. Zur "mittleren Ebene" gehörte ein 23-jähriger Autolackierer, zu dessen Aufgabe die Annahme und Verwaltung der Betäubungsmittel, sowie der Ausgabe und der Transport an die Endabnehmer oder zur Bande gehörender Dealer gehörte. Diesen Vorwurf räumte er am Mittwoch über seine Verteidiger ein. Ebenfalls geständig zeigte sich ein 21-jähriger Berufsloser, der als Verkäufer an Endabnehmer und Transporteur, auch Läufer genannt, eingesetzt wurde. Dabei belastete er den Hauptangeklagten massiv. Im "Sun-Inn" seien die "Lines Kokain offen auf dem Tisch" ausgebreitet worden. Teilweise hätten die Gäste bis in den Morgengrauen hinein konsumiert.

Offen ist, ob der Hauptangeklagte aussagen wird. Zum Prozessauftakt hatte sein Verteidiger erklärt, dass er "den anderen den Vortritt lässt". Daraufhin hatte ihm der Gerichtsvorsitzende eröffnet, dass ihn eine Strafe knapp unter der Höchststrafe von 15 Jahren erwartet. Im Falle eines umfassenden Geständnisses könne er mit einem Drittel davon als Strafnachlass rechnen.

 
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