Ein 29-jähriger Taxifahrer ist wegen Besitzes von und Handeltreibens mit Betäubungsmittel zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Nach einem Vorwegvollzug von zwölf Monaten wird er in eine geschlossene Entzugsklinik überstellt. Zudem verfügte das Landgericht Regensburg die Einziehung der bei ihm sichergestellten 31900 Euro. Sein 62-jähriger Chef ist wegen Besitzes und Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte seinem Chef im März vergangenen Jahres einen Koffer zum Aufbewahren übergeben. Zwei Tage später ging der 62-Jährige zur Polizei, da er Drogen in dem Koffer vermutete.
Tatsächlich fanden die Beamten 793 Gramm Amphetamin, 227 Gramm Heroin, 264 Gramm Kokain, 4096 Gramm Marihuana und 3486 Gramm Haschisch vor, die zum Weiterverkauf bestimmt waren. Bei der Nachschau in der Wohnung des 29-Jährigen entdeckten die Polizisten weitere 93 Gramm Haschisch und einen 4,2 Gramm schweren Heroinstein. Zudem fanden sie einen CO2-Revolver und eine Feinwaage, auf dem Fensterbrett lagen 5390 Euro Bargeld. In einer angrenzenden Abstellkammer lag eine zweite CO2-Pistole. Rund 26 000 Euro wurden in einem Safe und auf Bankkonten sichergestellt.
Der 29-jährige Taxifahrer wurde danach festgenommen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Vor Gericht legte er ein Teilgeständnis ab. Die Drogen seien für seinen Eigenkonsum bestimmt gewesen. Waffen habe er bei seinen Handelsgeschäften nie eingesetzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dies als Schutzbehauptung gewertet und bei ihm auf eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten plädiert. Die Strafkammer schloss jedoch ein Handeltreiben mit Waffen aufgrund der Auffindesituation aus. Beide CO2-Pistolen waren ungeladen, und es hätte zu viel Zeit benötigt, um sie schussbereit zu machen.
Auch der 62-jährige Chef kam nicht ungeschoren davon. Der Einlassung seines Verteidigers, er habe vom Kofferinhalt nichts gewusst, sondern nur „geahnt“, folgten die Richter nicht. Er beantragte, seinen Mandanten freizusprechen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass ihm bekannt war, dass der 29-Jährige mit Drogen handelt. Auch habe er den Koffer geöffnet, bevor er zur Polizei ging. Damit habe er „bedingt gewusst“, um was für einen Inhalt es sich handelt. Dennoch hatte er die Drogen zwei Tage lang weiter verwahrt. Sie verurteilten ihn wegen Besitzes und Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Damit erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis, das er als Taxifahrer benötigt. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft eine zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert.
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