Regensburg
24.01.2019 - 15:33 Uhr

Versuchte Vergewaltigung: "Liebe zu Dir machte mich zum Verbrecher"

Es sollte ein romantisches Candle-Light-Dinner werden, entwickelte sich aber zu einem gewaltsamen Eifersuchtsdrama. In Regensburg stand ein 24-Jähriger wegen versuchter Vergewaltigung vor Gericht. Er verließ es als freier Mann.

Symbolbild Bild: dpa
Symbolbild

Ein im Juli 2018 völlig aus dem Ruder gelaufenes Candle-Light-Dinner in Regensburg entwickelte sich zu einem Eifersuchtsdrama und endete am Mittwoch vor dem Schöffengreicht Regensburg. Der 24-jährige Angeklagte, der seit der Tat in Untersuchungshaft saß, war der versuchten Vergewaltigung angeklagt - verließ den Gerichtssaal jedoch als freier Mann.

Der Angeklagte und die zwei Jahre jüngere, in Regensburg lebende, Geschädigte kennen sich seit Kindheitszeiten in Bulgarien. Vor zwei Jahren verliebten sie sich, seitdem führten sie eine Fernbeziehung. Im Juli vergangenen Jahres besuchte der Bulgare die 22-Jährige, sie bezahlte das Ticket für ihn.

Laut Staatsanwaltschaft begann alles harmlos, das Paar verbrachte die Tage mit dem Austausch von Zärtlichkeit und Intimitäten. An einem Abend saßen die beiden auf dem Balkon. Der Tisch war für ein Candle-Light-Dinner gedeckt. Plötzlich sagte die Geschädigte dem Angeklagten, "dass es für sie eventuell einen besseren Partner geben würde". Der Angeklagte rastete aus. Er schrie, packte sie am Arm, warf sie aufs Bett, setze sich auf sie, schlug sie und zerriss ihre Shorts. Dann kündigte er an, dass er in den vergangenen zwei Jahren nicht den Sex von ihr bekommen habe, den er sich wünschte - diese Nacht jedoch werde sich das ändern. Nachbarn, die den Tumult bemerkten, verständigten die Polizei.

Der Angeklagte ließ über seine Verteidiger mitteilen, dass er auch auch heute noch starke Gefühle für die Geschädigte habe. So habe er auch aus der U-Haft Briefe geschrieben - mit Passagen wie: "Meine Liebe zu Dir hat mich zum Verbrecher gemacht." Für ihn war die Tat das Resultat einer "emotionalen Achterbahnfahrt".

Der Staatsanwalt sprach sich für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren aus. Die Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe, die U-Haft reiche, er sei kein Verbrecher. Ähnlich sah es das Schöffengericht und verurteilte den Angeklagten zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

 
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