Joachim Wolbergs werde Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen, bekräftigte der 48-Jährige am Donnerstag. Es sei „mit normalem Menschenverstand“ nicht nachzuvollziehen, dass jemand, der einen Fehler gemacht hat, der nichts mit der Dienstausübung zu tun habe, aus dem Amt genommen wird.
Wolbergs war Anfang Juli in zwei Fällen wegen Vorteilsnahme verurteilt worden, auf eine Strafe verzichtete das Gericht. Seiner Aussage nach ging es dabei um Spenden an die SPD und nicht um seine Amtsausübung. Auch habe er keine privaten Vorteile angenommen. „Mein Weg ist gekennzeichnet von vielen Enttäuschungen.“ Aber es habe einen Sieg gegeben - beim Urteil des Landgerichtes Anfang Juli, das er als „faktischen Freispruch“ bezeichnete.
Der frühere SPD-Politiker will zurück ins Amt. Im kommenden Jahr tritt er erneut im Kommunalwahlkampf an, dann für den neu gegründeten Wahlverein „Brücke“. Die Landesanwaltschaft hatte den Kommunalpolitiker im Januar 2017 vorläufig des Dienstes enthoben, nachdem Wolbergs wegen Korruptionsvorwürfen in Untersuchungshaft genommen worden war. An dieser Maßnahme hielt die Landesanwaltschaft auch nach dem Urteilsspruch gegen Wolbergs Anfang Juli fest.













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