Regenstauf
20.05.2019 - 16:08 Uhr

111 Retter üben den Katastrophenschutz

Ein Reisebus und ein Lastwagen stoßen zusammen, der Lkw hat große Mengen brennbaren Gefahrguts geladen. Ein fiktives Szenario einer Katastrophenschutzübung in Regenstauf mit 111 Einsatzkräften.

Der im Landratsamt Regensburg eingerichtete Krisenstab koordinierte die beteiligten Stellen und Fachbehörden. Bild: Franziska Wagner
Der im Landratsamt Regensburg eingerichtete Krisenstab koordinierte die beteiligten Stellen und Fachbehörden.

Unter der Leitung der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried haben die Teilnehmer bei dieser „Stabsrahmenübung“ den sogenannten externen Notfallplan der Donau-Speditions-Gesellschaft Kiessling in Regenstauf geprobt. Über fünf Stunden oblag es dem im Landratsamt Regensburg eingerichteten Krisenstab (Leitung von Regierungsrat Dr. Timm Waldmann), die Koordination aller beteiligten Stellen und Fachbehörden sowie die Herstellung von Arbeits- und Kommunikationsstrukturen zu gewährleisten. Mit vor Ort war auch Landrätin Tanja Schweiger, die dem großen Engagement aller Beteiligten großen Respekt zollte. Sich vorzubereiten auf ein Szenario, das hoffentlich nicht eintrete, sei eine wichtige Aufgabe, der sich das Landratsamt als Katastrophenschutzbehörde aktiv stelle, sagte sie.

An Übung waren sowohl im Krisenstab („Führungsgruppe Katastrophenschutz“) als auch in der Örtlichen Einsatzleitung in Regenstauf Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, BRK, Malteser und THW sowie Mitarbeiter der Integrieren Leitstelle Regensburg und der Donau-Speditions-Gesellschaft Kiessling vertreten. Mit Miriam Appel-Kiessling nahm auch die Geschäftsführende Gesellschafterin der Donau-Speditions-Gesellschaft Kiessling an der Übung teil.

Die operativen Einheiten „im Einsatz vor Ort“ wurden von der im großen Sitzungssaal des Landratsamtes eingerichteten Übungsleitung simuliert. Die Gesamtverantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Stabsrahmenübung hatte die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried.

Die Übung sei gut verlaufen, freut sich der Leiter des Ausbildungsteams, der Feuerwehrschule Hans-Christian Eibl. Dort, wo es noch Optimierungsbedarf gebe, müsse entsprechend nachjustiert werden.

Die Örtliche Einsatzleitung hatte sich in Regenstauf eingerichtet. Bild: Franziska Wagner
Die Örtliche Einsatzleitung hatte sich in Regenstauf eingerichtet.
Katastrophenschutz:

Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder, die in Bayern von den Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen wird. Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also Landratsämter und kreisfreie Städte, die Regierungen sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die Katastrophenschutzbehörden arbeiten mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Einsatzorganisationen und den im Einzelfall betroffenen Behörden, Organisationen und sonstigen Stellen zusammen. Kern dieser Aufgabe ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

In Bayern gibt es grundsätzlich keine speziell organisierten Katastrophenschutzeinheiten oder Katastrophenschutzeinsatzkräfte in einer festen Struktur. Über eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht können die Katastrophenschutzbehörden jedoch flexibel auf das Potenzial der folgenden Stellen und Organisationen zugreifen, auch wenn diese ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der betroffenen Katastrophenschutzbehörde haben:

• Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern

• Gemeinden, Landkreise und Bezirke

• Sonstige der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

• Feuerwehren

• Freiwillige Hilfsorganisationen

• Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Daneben wirkt auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Katastrophenschutz mit. Zur Katastrophenhilfe kann auch die Bundespolizei angefordert werden. Auch die Bundeswehr ist ein wichtiger Baustein im bayerischen Hilfeleistungssystem: Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist fest im Katastrophenschutz verankert. Auch Privatpersonen können in bestimmten Fällen zur Katastrophenabwehr herangezogenen werden

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