Regenstauf
14.05.2019 - 14:23 Uhr

Unfallflucht nach Beschädigung mit Einkaufswagen

Ihr Einkaufswagen rollte gegen ein Auto, deshalb muss sich ein Regenstauferin auf eine Anzeige wegen "unerlaubten Entfernens vom Unfallort" gefasst machen.

Auch Unfälle mit einem Einkaufswagen die nicht beglichen werden, sind strafbar. Symbolbild: Foto: Stephan Jansen dpa/lby
Auch Unfälle mit einem Einkaufswagen die nicht beglichen werden, sind strafbar.

Es passiert fast jedes Mal, wenn man seine Einkäufe vom Wagen in das Auto laden will: Er rollt davon. Auch einer Frau in Regenstauf ist ähnliches passiert. Ihr Einkaufswagen machte sich selbstständig und rollte auf einem Kundenparkplatz in der Regensburger Straße gegen ein geparktes Fahrzeug. An dessen Beifahrertür entstand ein Schaden in Höhe von 250 Euro, so die Polizei Regenstauf in ihrer Mitteilung. Die Frau verschwand, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen "unerlaubten Entfernens vom Unfallort" eingeleitet - auch bekannt als Fahrerflucht.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.