Im Riedener Marktgemeinderat gibt es den Freibad- und Campingausschuss, welcher sich jedes Jahr unter anderem mit der Gebührentabelle für die Eintritts- und Pachtpreise beschäftigt. Die letzte Preiserhöhung im Freibad Rieden gab es vor drei Jahren, als man den Tagespreis im Freibad für Erwachsene auf 5 Euro anhob. 2023 war die erste volle Saison im Anschluss an den Start im Juli 2022 nach der Sanierung. Für heuer schlug der Ausschuss eine Beibehaltung der Preise im Freibad vor. „Eintrittspreise sind ein sensibles Thema“, erklärte Bürgermeister Erwin Geitner.
Man wolle weiterhin das Freibad attraktiv halten und gerade in Zeiten steigender Preise ein Zeichen setzen. Zudem sind für dieses Jahr Entlastungen bei den Stromkosten für Freibad und Campingplatz mit schätzungsweise 80.000 Euro zu rechnen. Die Bilanz des Freibades sieht einen tatsächlichen Verlust von rund 210.000 Euro vor. „Mit diesen Ergebnissen war aber zu rechnen, dass war uns allen bewusst“, so Geitner. Somit verbleibt es beim Tageseintritt für Erwachsene bei 5 Euro, für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren sind 3 Euro zu entrichten. Die im vergangenen Jahr optimierte Saison-Familienkarte sieht weiterhin für beide Elternteile zusammen 160 Euro vor, wobei dann alle minderjährigen eigenen Kinder nicht kostenpflichtig sind. Erwachsene ohne Familienkarte müssen für die Saison 85 Euro bezahlen. Beim Campingplatz schlug der Ausschuss eine moderate Preiserhöhung für die Dauercamper vor. Laut Geitner sei man im Vergleich zu vielen umliegenden Campingplätzen trotz Preiserhöhung weiterhin günstiger.
Mehrere Bauanträge
Nachdem in der Sitzung Vergleichszahlen angesprochen wurden, entschied der Marktgemeinderat, die Saisongebühr für Dauercamper ab heuer von 990 Euro auf 1090 Euro anzuheben. Die Preise für Durchgangscamper bleiben gleich. Marktrat Miroslaw Zgrzendek wünscht sich weitergehende Beratungen und Austausch untereinander, wie man die Wirtschaftlichkeit von Freibad und Campingplatz steigern könne. „Dies ist ein gutes Thema für die diesjährige Haushaltsklausur des Marktgemeinderates“, erwiderte Geitner.
In den folgenden Tagesordnungspunkten wurden mehrere Bauantrage behandelt. Ein Antragsteller möchte im Außenbereich in der ansonsten landwirtschaftlichen Umgebung oberhalb von Siegenhofen ein Betriebsleiterwohnhaus bauen. Vor zwölf Monaten wurde dem Bauherrn bereits angeraten, zunächst die geplante landwirtschaftliche Halle zu errichten. Dies geschah mittlerweile. Da damals die Zustimmung mit dieser Auflage und weiteren Punkten unter Vorbehalt genehmigt wurde und dieser Antrag jetzt erneut Thema im Gemeinderat war, hat sich an den Voraussetzungen nichts geändert. So will der Markt weiterhin, dass sich der Antragsteller um die Erschließung, den Brandschutz und die Kanalisation auf eigene Kosten selbst kümmert. „Sollte der Antragsteller landwirtschaftlich privilegiert sein, kann er unter der Beachtung der gemeindlichen Auflagen bauen“, so Geitner. Die Privilegierung ist aber nicht Entscheidung der Marktgemeinde, sondern des Landwirtschaftsamtes. Der Marktrat stimmte dieser Auffassung zu.
Einen kritischen Blick warfen die Räte auf den Antrag zur Freiflächennutzung im innerörtlichen Bereich an der Altriedener Straße. Das Grundstück wird bereits für Nichtwohnzwecke genutzt, nun möchte der Antragsteller auf einem Teilbereich des Grundstücks Splitt, Kies, Rindenmulch und Scheitholz lagern und an ein bis zwei Tagen in der Woche für je ein bis zwei Stunden die Anlieferung und Abholung ermöglichen. Dies soll ausschließlich für Privatleute mit dem Anhänger möglich sein und ohne Lkw-Verkehr von Statten gehen. „Wie soll die Abholsituation genau sein, wie lange wird es dauern mit dem Ein- und Ausladen?“, fragte der Bürgermeister. Hier äußerten sich auch mehrere Räte kritisch. So wurde im Gremium eine deutlich höhere Lärmemission für die Nachbarn befürchtet. Wann die Öffnungszeiten sind, war dem Gremium zudem nicht bekannt. Vorgespräche hatte es laut Geitner keine gegeben. Am Ende lehnte der Marktgemeinderat den Antrag einstimmig ab.
Silos erweitern
Ein weiterer Bauherr möchte zwei bereits bestehende Getreidelagersilos um zwei Türme erweitern. Der Bauort grenzt an den Ort Siegenhofen im Süden an. Der Marktgemeinderat befürwortete einstimmig den Bauantrag. Aufgrund einer neuen Rechtslage mit dem sogenannten „Bauturbo“ kann nun einem anderen Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Ende des Baugebietes „Im Lehel“ trotz der Abweichungen zum Bebauungsplan die Zustimmung und Befreiung von den Vorschriften erteilt werden. Hier liegen zudem alle Nachbarunterschriften vor. Der Marktrat stimmte dafür, das Genehmigungsverfahren über den neu geschaffenen Bauturbo abzuwickeln.













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