Dienstversammlung aller Aktiven mit Kommandantenwahl am Freitag, 23. April, um 18 Uhr in der Kirche St. Erhard. Diese unscheinbare Meldung wäre in Vor-Pandemie-Zeiten nichts ungewöhnliches. Seit Corona ist vieles anders, und auch der Veranstaltungsort ist eher ungewöhnlich. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Verantwortlichen göttlichen Beistand bräuchten. Die Gründe sind vielmehr weltlicher Art.
Geheime Wahl garantieren
Grundlagen für die Präsenzversammlung seien das Bayerische Feuerwehrgesetz und eine entsprechende Satzung der Stadt, informiert Bürgermeister Andreas Wutzlhofer. Die sechsjährige Amtszeit von Kommandant Stefan Urbaneck ende am 31. Mai. Der Stadtrat müsse die Wahl daher in seiner Sitzung im Mai bestätigen. Eine Briefwahl sei nicht möglich, ebenso keine virtuelle Versammlung, "weil dann keine geheime Wahl möglich wäre", sagt Wutzlhofer.
Über 35 Teilnehmer seien eingeladen. Bei Gesprächen im Rathaus sei die St.-Erhard-Kirche als Versammlungsort ins Spiel gebracht worden. Pfarrer Gerhard Schmidt sei einverstanden gewesen. Im Gotteshaus sei genügend Platz, um die erforderlichen Abstände zu wahren. Jeder Stimmberechtigte erhalte Wahlunterlagen und müsse einen eigenen Stift oder Kugelschreiber mitbringen. Danach müssten die Feuerwehrleute einzeln nach vorne gehen und den Stimmzettel abgeben. Vorgaben wegen einer Mindestzahl an Stimmberechtigten gebe es nicht. Wutzlhofer denkt, dass die Dienstversammlung kein Problem sein dürfte, wenn sämtliche Hygienevorschriften eingehalten werden. "Das Ganze wird etwa 30 Minuten dauern", schätzt er.
Das sagt das Landratsamt
Das Landratsamt Neustadt sieht die Sache etwas differenzierter. "Die Wahl eines Kommandanten fällt ganz klar in den Bereich der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr. Aus infektionsschutzrechtlicher Sicht auch während des Lockdowns die Zusammenkunft zum Zwecke der Wahl eines Kommandanten zulässig. Ein grundsätzliches rechtliches Hindernis für diese Wahlen besteht also nicht", teilt Pressesprecherin Claudia Prößl auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien mit.
Aber: "Im Hinblick des derzeit geltenden Lockdowns, welcher die wirkungsvolle Reduktion der physischen Kontakte innerhalb der Bevölkerung verfolgt, ist die Durchführung einer Wahlversammlung kritisch zu prüfen. Ob eine infektiologisch unbedenkliche Durchführung sichergestellt werden könnte, sollte hier im Vordergrund stehen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Feuerwehren im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit eine besonders zu schützende Gruppe sind und auch eine Vorbildfunktion haben, sind auch die rechtlich grundsätzlich möglichen dienstlichen Treffen auf die unbedingt erforderlichen Themen und Teilnehmer zu beschränken und möglichst kurz zu halten. Die Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten. Bei der Entscheidung über die Durchführung sind auch die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen. Alternativ könnte die Wahl gegebenenfalls auch als Briefwahl erfolgen oder die Gemeinde einen Kommandanten bestellen, soweit die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen", informiert Prößl weiter.
Gesetzlich geregelt
Artikel 8 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sieht vor:
- Der Feuerwehrkommandant wird in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt.
- Wird innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein geeigneter Nachfolger gewählt, hat die Gemeinde ein geeignetes Feuerwehrdienst leistendes Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen.
- Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.
- Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFwG-8
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