München
19.02.2019 - 17:51 Uhr

IS-Rückkehrer für Bayern "nicht neu"

Bayern reißt sich nicht um Rückkehrer aus IS-Gebieten, kann sie aber auch nicht ausschließen. Das sagt Innenminister Joachim Herrmann. Auch gehe von ihnen in der Regel keine Gefahr aus.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Bild:  Sina Schuldt/dpa
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.

(jum/dpa) Nach Bayern sind nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in den vergangenen Jahren rund 20 deutsche Staatsbürger aus den IS-Kampfgebieten im Nahen Osten zurückgekehrt. "Das Thema ist für uns nicht neu", kommentierte Herrmann die Aufforderung von US-Präsident Donald Trump, europäische Staaten sollten gefangengenommene IS-Kämpfer zurücknehmen.

Herrmann erklärte nach einer Kabinettssitzung in München, unter den Rückkehrern nach Bayern seien vor allem Frauen mit Kindern und "desillusionierte Kämpfer", die dem bewaffneten Kampf abgeschworen hätten. Von diesen gehe im Regelfall keine Gefahr aus. Es gebe vereinzelt "fanatisierte Heimkehrer" mit geringer Hemmschwelle für weitere Straftaten. Diese hätten die Sicherheitsbehörden "besonders im Blick". Herrmann erklärte, wer nachweisbar deutscher Staatsbürger sei, habe einen "Rechtsanspruch auf Rückkehr". "Wir reißen uns nicht um Rücküberstellungen, können sie aber auch nicht ausschließen", sagte er. Ziel sei, deren Zahl so klein wie möglich zu halten. Deshalb müsse man jeden Einzelfall genau prüfen. Grundsätzlich habe er keine Einwände, sollten zum Beispiel irakische Behörden Straftäter mit deutschem Pass bei sich vor Gericht stellen und aburteilen. Bei Doppelstaatlern mit einem deutschen und einem ausländischen Pass sprach sich Herrmann für die Anwendung der deutschen Rechtslage an, wonach diese die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie ohne Zustimmung deutscher Behörden in den Militärdienst eines anderen Landes eintreten.

Umstritten ist, ob das für IS-Kämpfer gilt, da das Kalifat des Islamischen Staates völkerrechtlich nicht anerkannt, aber wie ein Staat organisiert war. Herrmann forderte die Bundesregierung auf, die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft auch beim Anschluss an eine ausländische Terrororganisation gesetzlich zu regeln, wie das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart worden sei.

Deutsche Sicherheitsbehörden gehen nach Informationen bisher von gut 40 im syrischen Kurdengebiet gefangenen IS-Kämpfern mit deutschem Pass aus. Darunter seien Personen, die entweder nur die deutsche Staatsangehörigkeit oder diese und eine weitere hätten. Einen genauen Überblick über die Personalien und die Aufenthaltsorte haben die Behörden allerdings noch nicht. Gegen 18 dieser gut 40 im Kurdengebiet festgesetzten IS-Anhänger lägen deutsche Haftbefehle vor.

 
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