10.11.2022 - 09:54 Uhr

Schädlingsbekämpfungsmittel schuld an massenhaftem Signalkrebssterben bei Lämersdorf

Die Einleitung von Cypermethrin- und Deltamethrin-Präparaten in den Sand- und Luhebach auf Vohenstraußer und Waldthurner Gebiet waren im vergangenen Jahr Grund für das massenhafte Krebssterben. Jetzt wurden die Ermittlungen eingestellt.

Nach 16 Monaten detaillierten Recherchen und Untersuchungen durch Beamte der Polizeiinspektion Vohenstrauß, das Wasserwirtschaftsamt und die Staatsanwaltschaft Weiden steht fest, dass das massenhafte Sterben der Signalkrebse in Bereichen des Sandbachs, der unterhalb von Spielberg in der Marktgemeinde Waldthurn entspringt, und der Luhe auf den Gemeindegebieten Waldthurn und Vohenstrauß im Juli 2021 auf die Einleitung von Schädlingsbekämpfungsmittel zurückzuführen ist. Einer oder mehrere Verantwortliche konnten jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen werden – und somit wurde das Verfahren gegen Unbekannt jetzt im September von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Fest steht allerdings, dass die Insektizid-Präparate Cypermethrin und Deltamethrin in den Bachlauf eingeleitet wurden. Das Wasserwirtschaftsamt nahm damals Wasserproben und ließ diese im Labor kostspielig und aufwändig genau analysieren. Die Schadstoffe gelangten über einen Graben hinein, der von Brunnhof bei Ottenrieth kommend in den Sandbach mündet. Von dort flossen die Schadstoffe in die Luhe.

Hubert Reil aus Luhmühle bei Lämersdorf, als direkter Anrainer, beobachtete damals mit Schrecken das große Sterben und informierte die Behörden. Im Flusslauf wurde damals auch von anderen Anrainern Tage zuvor eine undefinierbare Gischt festgestellt. Reil selbst erkundete den gesamten Streckenverlauf und stellte das Absterben der Organismen bis hinter Michldorf fest.

Durch die Einleitung der beiden Schädlingsbekämpfungsmittel, die mittlerweile von der EU-Zulassungsbehörde verboten wurden, kam es nachfolgend zum völligen Absterben des Makrozoobenthos, heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft. Darunter versteht man tierische Organismen bis zu einer definierten Größe, die mit dem Auge noch erkennbar sind – wie zum Beispiel Muscheln, Schnecken, Ringelwürmer, Egel, Fadenwürmer, Insekten und Insektenlarven, Käfer und Käferlarven.

 
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