Schirmitz
18.10.2018 - 10:12 Uhr

Ärgerlicher Hundekot und saubere Wasserbehälter

Kinder der Gemeinde Schirmitz sollen auch kommendes Jahr in den Sommerferien in Zusammenarbeit mit der Learning Campus GmbH betreut werden. Das beschlossen die Räte in ihrer Sitzung. Allerdings soll das Angebot zeitlich begrenzt sein.

Maximal zwei Wochen pro Kind solle die Betreuung in den großen Schulferien 2019 angeboten werden. Bürgermeister Ernst Lenk teilte mit, dass der Wasserhochbehälter Pirk/Schirmitz durch das Gesundheitsamt der Stadt Weiden und des Landkreises Neustadt besichtigt wurde. Das Ergebnis: Der Behälter sei in einem "sehr gepflegten und sauberen Zustand". Zudem bestätigten die Verantwortlichen, dass die Wasserwarte die Pflege der Anlage "sehr gewissenhaft" ausführen würden. Ferner informierte der Sitzungsleiter, dass sich laut Bayerischem Landesamt in Fürth die Einwohnerzahl der Gemeinden zum 31. Dezemer 2017 im Landkreis Neustadt/WN auf 94 486 Personen belaufe, davon 1985 in Schirmitz. Lenk betonte aber, dass der aktuelle Einwohnerstand von Schirmitz durch Zuzüge bereits auf über 2000 angestiegen sei.

Aufgrund von Bedenken sowohl des Bayernwerks als auch der Telekom verzichte der Gemeinderat auf eine Bepflanzung der Schaltkästen in der Kirchenstraße, wie sie Thomas Sommer angeregt hatte. Markus Dobmeier machte darauf aufmerksam, dass die für die Landtags- und Bezirkstagswahlen an den Straßenbeleuchtungsmasten angebrachten Plakate noch nicht vollständig entfernt worden seien. Nach dem Beschluss des Gemeinderates soll die Verwaltungs prüfen, inwieweit es überhaupt erlaubt sei, Wahlwerbung an Straßenbeleuchtungsmasten anzubringen.

Gemeinderat Thomas Lindner beklagte, dass immer wieder Hundekot im Bereich der Schule und des Kinderspielplatzes beim Feuerwehrhaus liegen würde, obwohl dort "Hundebeutel und dazugehörige Entsorgungsboxen" vorhanden seien. Der Bürgermeister wies auf die "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Plätze" hin. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

 
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