Schnaittenbach
22.03.2024 - 14:58 Uhr
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150 Meter Mindestabstand von Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Wohnbebauung

Der Saal ist proppenvoll, überwiegend mit Bürgern aus Holzhammer. Das hat einen Grund: Der Stadtrat Schnaittenbach befasst sich mit einem von 159 Personen unterschriebenen Bürgerantrag zum Mindestabstand von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

In einem Bürgerantrag haben 159 Einwohner von Holzhammer für die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage einen Mindestabstand von 150 Meter gefordert. Bild: e
In einem Bürgerantrag haben 159 Einwohner von Holzhammer für die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage einen Mindestabstand von 150 Meter gefordert.

In Holzhammer soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden, und das hat in diesem Ortsteil hohe Wellen geschlagen. Am 5. März ging bei der Stadtverwaltung ein von 159 Personen – das Quorum von einem Prozent der Einwohnerzahl ist damit erreicht – unterzeichneter Antrag zur Einhaltung eines Mindestabstands zur Wohnbebauung bei der Errichtung dieser Anlage im Ortsteil Holzhammer ein. Weil es sich um einen Antrag zu einem laufenden Bauleitverfahren handelt, musste die Eingabe zügig im Schnaittenbacher Stadtrat behandelt werden. Im Wesentlichen ging es um den einzuhaltenden Mindestabstand bei der Errichtung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Zwar gab es aus dem Gremium neun Wortmeldungen, gleichwohl ging der offensichtlich die Zuhörer zufriedenstellende Beschluss mit folgendem Wortlaut relativ rasch über die Bühne: „Der Stadtrat der Stadt Schnaittenbach beschließt, dass die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Holzhammer I“ im Ortsteil Holzhammer zur Wohnbebauung einen Mindestabstand von 150 Metern einhalten muss. Maßgeblich für die Bemessung des Abstands ist der Abstand zur bestehenden Wohnbebauung – maßgeblich ist die Außenwand des letzten Wohngebäudes auf dem Grundstück – des Wohngrundstückes.“ Mit 15:0 Stimmen brachte das Gremium der Beschluss damit auf den Weg gebracht – und im Sitzungssaal leerten sich die Besucherplätze.

Zum Auftakt der Stadtratssitzung hatten die Bürger einen ausführlichen Einblick in die Wasserversorgung Schnaittenbach, in deren Historie, in den Erhalt und den Weiterbetrieb der Brunnen I und II sowie über Details zum Einzugsgebiet der „Hirschauer Mulde“ erhalten. Die beide Referentinnen, die Diplom-Geologin Sabrina Zorn und die Geoökologin Christina Presser vom Büro Piewak und Partner (Bayreuth), informierten über den Tief- Brunnen I (gebaut Anfang der 1950er-Jahre) und den Tiefbrunnen II (gebaut 1966). Dieses Thema hatte schon jahrelang im Stadtrat vor sich hingeköchelt.

Bereits 1971 war demnach festgestellt worden, dass der Tiefbrunnen I beschädigt ist. Die beiden Referentinnen gingen auf die Wasserschutzgebiete ein. Sabrina Zorn dazu: „Beide Brunnen könnten weiter betrieben werden, wenn die Schützbarkeit gewährleistet ist.“ Dahinter aber setzte sie ein großes „Aber“. Wie es genau weitergeht, kann derzeit wohl niemand schlüssig sagen, weitere und länger dauernde Feststellungen sind erforderlich: diverse Messungen, die Betrachtung der Gesamtsituation, Ermittlungen zu den Einzugsgebieten der beiden Brunnen und eine Zusammenstellung von Gefährdungspotenzialen in den Einzugsgebieten. Von einer eventuellen Neubohrung beim Brunnen I sowie von einem Bewirtschaftungs- und Monitoringkonzept war die Rede.

Kurzum. Die Causa Tiefbrunnen wird den Stadtrat noch länger beschäftigen. Genaues, etwa auch zu den Kosten, steht nicht fest. Oder wie es die Referentin Sabrina Zorn ausdrückte: „Da sind noch sehr viele Stellschrauben zum Drehen da.“ Die Wasserversorgung ist aber auf jeden Fall gesichert. Die Beteiligten wollen sich jetzt halbjährlich zu einem Informationsaustausch zusammensetzen, um über weitere Schritte auf dem Laufenden zu sein.

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