Weit gediehen sind die Planungen für den Schnaittenbacher Krippenweg. Die Mitglieder der Schnaittenbacher Krippenfreunde nehmen die Mühen gern in Kauf, um der Bevölkerung in der Adventszeit bis Heiligdreikönig das Kripperlgehen zu ermöglichen. Auftakt ist am Freitag, 25. November, um 19 Uhr eine ökumenische Krippenandacht in der Pfarrkirche St. Vitus. Im Anschluss daran wird der Krippenweg an der Freikrippe zwischen Kirche und Rathaus offiziell eröffnet und zur Besichtigung freigegeben. Mit einer Tasse Glühwein können die Besucher den Abend im Kräutergarten ausklingen lassen.
Auf dem Krippenweg sind rund 80 Darstellungen der Heiligen Nacht zu sehen, die meisten davon in Schnaittenbach, einige aber auch in Holzhammer und Neuersdorf sowie in der Nepomuk-Kapelle und beim Gipfelkreuz auf dem Buchberg. An der Freikrippe am Marktplatz liegen Flyer mit Infos zum Krippenweg zum Mitnehmen auf.
Der Krippenweg ist im Innenbereich von Schnaittenbach etwa zwei Kilometer lang und in gut einer Stunde zu bewältigen. Die Krippe in der Pfarrkirche St. Vitus kann von Donnerstag bis Sonntag bis 20 Uhr und an den übrigen Wochentagen bis 18 Uhr besichtigt werden. Die Krippe in der Kirche St. Wolfgang in Holzhammer wird erst am 23. Dezember aufgestellt und kann dann von 9 bis 19 Uhr bestaunt werden. Wer Interesse an einer geführten Begehung des Krippenwegs hat, meldet sich bei den Krippenfreunden.
Das Begehen des Krippenweges ist kostenlos, doch freuen sich die Krippenfreunde über Spenden zur Förderung des Krippenbrauchtums. Eine Spendenbox ist unter dem Behälter für die Flyer angebracht, sie wird täglich geleert. Auch eine Überweisung (Iban: DE72 7606 9486 0000 1926 00) ist möglich. Noch viel mehr freuen sich die Krippenfreunde über eine dauerhafte Unterstützung in Form einer Mitgliedschaft. Auf der Homepage (www.krippenfreunde-schnaittenbach.de) sind Beitrittserklärung und Vereinssatzung, aber auch nähere Informationen zum Krippenweg zu finden.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.