Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren Solarpark Schnaittenbach II mit der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren brachte der Schnaittenbacher Stadtrat in seiner Sitzung auf den Weg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Änderungsbereich für den Flächennutzungsplan umfasst 17 Grundstücke verschiedener Größe.
Das Areal soll als „sonstiges Sondergebiet“ zur Nutzung der Sonnenenergie gemäß der Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden. Im Norden grenzt ein „sonstiges Sondergebiet“ zur Nutzung der Sonnenenergie an, ansonsten ist der Bereich von landwirtschaftlicher Nutzfläche und Abbaugebiet für Kaolin umgeben. Mit der Ausarbeitung des Planes wurde das Landschaftsarchitekturbüro Gottfried Blank aus Pfreimd beauftragt. Der Stadtrat hat bereits im Oktober die Planvorentwürfe gebilligt.
Diese Fassung der Bauleitplanung mit der Begrünung liegt zur Einsichtnahme im Rathaus während der Dienststunden vom 7. Dezember bis 11. Januar aus. Aufgrund der derzeit geltenden Infektionsschutzregeln ist für eine Einsichtnahme eine Terminvereinbarung mit Bauamtsleiter Markus Stiegler (09622/70 25 12) erforderlich. Die Unterlagen können aber auch auf der Homepage der Stadt (www.schnaittenbach/de.bauen-wohnen/laufende-bauleitplanungen/html) abgerufen werden. Während dieser Frist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zur Planung können schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgetragen werden.












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