Schnaittenbach
31.05.2021 - 13:55 Uhr

Vergabe von Baugrundstücken in der Stadt Schnaittenbach diffizile Angelegenheit

Wenn die Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke ansteht, kann es kritisch werden. Die Bewerberliste ist ellenlang – doch an wen werden die Parzellen vergeben? Mit diesem Verfahren beim Areal Holzhammer-Mitte, Bauabschnitt III, hatte sich nun der Schnaittenbacher Stadtrat bei seiner Sitzung zu beschäftigen.

Einige Fragen waren zu klären: Werden dort die übliche Vergabemodalitäten angewendet, will heißen Reservierung-Nachrücke-Verfahren? Oder soll der Verkauf erst beginnen, wenn der Stadtrat die neuen Vergaberichtlinien beschlossen hat? Derzeit haben Einheimische über die Hälfte der Bauparzellen reserviert, zum Teil schon seit Herbst 2019. Von den insgesamt zehn Parzellen sind bereits acht vorgemerkt, „zum Teil schon mehrfach“, wie Bürgermeister Marcus Eichenmüller erläuterte. Weitere 18 Bewerber ließen sich nach Angaben von Bauamtsleiter Markus Stiegler bereits jetzt auf die Reservierungslisten setzen. Grundsätzlich entschied der Stadtrat, bei der Vergabe von Parzellen im Baugebiet Holzhammer-Mitte, BA III, das alte Prinzip anzuwenden. Weshalb sofort entsprechende Notarverträge entworfen und im Herbst die Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen werden können.

Danach aber soll der bisherige Vergabemodus geändert werden, als Zeitpunkt wurde der 1. Januar 2022 genannt, an dem die neuen Vergaberichtlinien anzuwenden sind. Die Diskussion in der Sitzung gab schon mal einen Vorgeschmack darauf, wie heikel das sein kann, wenn größtmögliche Gerechtigkeit herrschen soll. Härtefälle könnten nie ganz ausgeschlossen werden, darüber war man sich im Klaren. Beim neuen Vergabeverfahren für Bauplätze in Schnaittenbach „ist den einheimischen Bewerbern etwas mehr Rechnung zu tragen" und sollten auch soziale Komponenten zum Ausdruck gebracht werden.

Dagegen hatte auch die Verwaltung nichts einzuwenden, „wenn dadurch keine Diskriminierung der auswärtiger Bewerber entsteht“. Die Verwaltung legte schon mal einen Muster-Katalog vor, der vier Möglichkeiten der Bewertung nach Punkten aufzeigt. Als da wären: Ortsansässigkeit/Ortsbezug/Zuzug, ehrenamtliches Engagement (auch am bisherigen Wohnsitz), soziale Kriterien im persönlichen Milieu (etwa Ehe, alleinerziehend, Lebensgemeinschaft, Single, Kinder, Schwerbehinderung). Bei Punktgleichheit könnte eine Reihung nach Länge des Hauptwohnsitzes in Schnaittenbach und Bewerbungseingang erfolgen, Und als Ultima ratio müsste halt das Losverfahren herangezogen werden.

Dass bei dieser Stadtratssitzung noch keine Lösung gefunden werden kann, zeichnete sich schon bald ab, zu viele Ecken und Kanten, Alternativen, Vorschläge, Anregungen sollten im Kriterienkatalog aufgenommen werden. Fest steht nur, dass die Zuteilungskriterien im neuen Vergabeverfahren ab 1. Januar 2022 gelten sollen. Jetzt sind, darauf verständigte sich das Gremium, die Fraktionen am Zug, sie sollen erarbeiten, wie der neue Vergabemodus aussehen soll. Nach Rücklauf steht die Angelegenheit dann in der September-Sitzung des Stadtrates erneut auf der Tagesordnung.

 
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