Der Tagesordnungspunkt sechs "Bericht über den Ausgang des Verfahrens gegen Stadtratsmitglied Thomas Schiller vor dem Verwaltungsgericht Regensburg" kam gleich nach der Eröffnung der Stadtratssitzung zur Sprache. "Dieser Punkt ist unrichtig formuliert", monierte Thomas Schiller und beantragte eine Änderung, nachdem er der Kläger und die Stadt Schönsee die Beklagte sei. Denn er habe sich vor Gericht gegen das aus seiner Sicht überzogene Verhalten der Stadt gewehrt. Geschäftsleiter Matthias Jeitner sah dies nicht so: "Es ist ein Verfahren gegen Herrn Schiller wegen eines Bußgeldes." Mit vier Gegenstimmen blieb die Formulierung bestehen.
Wie Jeitner dann zum Ende der Sitzung hin beim Tagesordnungspunkt sechs berichtete, sei das Verfahren nun abgeschlossen, nachdem Thomas Schiller das Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro bezahlt hat. Hintergrund ist, dass Schiller im Jahr 2017 auf seiner Homepage zum Kauf des Zäch-Anwesens Auskunft über eine nichtöffentliche Beschlussfassung erteilte und dabei auch Schriftstücke veröffentlichte. Nachdem laut Jeitner eine Ermahnung erfolglos war, verhängte der Stadtrat ein Ordnungsgeld von 500 Euro wegen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht.
Änderungsbescheid greift
Dagegen hatte Schiller zunächst erfolglos Widerspruch beim Landratsamt Schwandorf eingelegt und dann anschließend Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg erhoben. Mit Gerichtsbeschluss vom 29. März 2019 erklärte das Gericht, dass die Stadt ein Ordnungsgeld verhängen könne, aber nicht in dieser Höhe. Das Gericht hob den Bescheid auf und da Schiller laut Pressesprecher des Verwaltungsgerichts "voll umfänglich Recht bekommen hatte", wurden die Kosten des Verfahrens der Stadt auferlegt. Das ist aber nur die eine Seite. Denn in der Urteilsbegründung hieß es im März auch, dass die Stadt eine Fortführung des Verfahrens beantragen und einen Änderungsbescheid mit einem niedrigeren Ordnungsgeld erlassen kann. Das war dann am 9. Mai auch der Fall, so dass der Gerichtsbescheid vom 29. März hinfällig wurde.
Thomas Schiller akzeptierte das Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro und beide Parteien erklärten die Sache schließlich als erledigt. Anschließend beendete das Gericht das Verfahren mit dem Beschluss, dass die Kosten je zur Hälfte vom Kläger und Beklagten zu tragen sind. Außerdem wurde in der Begründung darauf hingewiesen, dass Thomas Schiller schuldhaft gehandelt hat, nachdem er als ehrenamtlicher Stadtrat auf seiner Homepage Dokumente Dritter veröffentlichte. "Es hat sich herausgestellt, dass wir nun sagen können, dass Stadtrat Schiller seine Verschwiegenheitspflicht verletzt hat", stellte die Bürgermeisterin fest. "Warum muss die Stadt 50 Prozent zahlen, wenn Schiller schuld sein soll?", fragte Andreas Hopfner nach.
"Ich habe unwissentlich gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen", entgegnete Schiller nach kurzem Tumult und ergänzte: "Der neue Bescheid hat 17 Seiten und auch Stellen, wo ich recht habe." Er fühle sich "als Robin Hood von Schönsee", und das sei ihm 250 Euro wert. "Es ist keine gute Stadtratsarbeit, wenn alles verdreht und die Bürger aufgehetzt werden", entgegnete Birgit Höcherl. Und Jeitner stellte noch einmal klar: "Das Gericht hat im März 2019 zum ursprünglichen Bescheid der Stadt festgestellt, dass dieser dem Grunde nach rechtmäßig ist. Er wurde nur deshalb aufgehoben, weil das Gericht die Höhe des Bußgeldes nicht ändern darf."
Miteinander reden
"Es war nicht das erste Mal, dass etwas aus nichtöffentlicher Sitzung an die Öffentlichkeit gelangt ist", führte Josef Eibauer an. Er monierte die Kosten für die Stadt, da man mit dem Geld etwas sinnvolleres hätte machen können. "Wir hätten uns doch den ganzen Krampf sparen können, wenn wir wieder vernünftig miteinander reden", appellierte Eibauer. Dafür gab es Applaus aus den gut gefüllten Zuhörerreihen.












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