Schwandorf
06.06.2019 - 09:47 Uhr

Mit 19 schon tief im Drogensumpf

Es war eine "scheiß Idee", nach der Drogentherapie schnell wieder in die Heimatstadt zu kommen, sagt der 19-Jährige heute. Etwas frühere Einsicht hätte vielleicht geholfen. So muss er auf eine letzte Chance vor Gericht hoffen.

Bewährung als letzte Chance: So lautete das Urteil gegen einen 19-Jährigen wegen unerlaubten Dorgenbesitzes. Bild: Uli Deck/dpa
Bewährung als letzte Chance: So lautete das Urteil gegen einen 19-Jährigen wegen unerlaubten Dorgenbesitzes.

Zweimal, Ende 2018 und Anfang 2019, durchsuchte die Polizei das Zimmer des jungen Mannes, der noch bei seinen Eltern wohnt. Sie wurden fündig: Jeweils rund ein halbes Gramm Crystal Meth beschlagnahmten die Polizeibeamten, dazu einige Gramm der berüchtigten "Kräutermischungen", von denen niemand wissen kann, welche Drogen sie enthalten. Die Beamten hatten Gründe, warum sie den jungen Mann im Ermittlungsvisier hatten.

Denn er saß am Dienstag nicht das erste Mal vor dem Kadi, diesmal vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Froschauer. Der Vize-Chefin des Schwandorfer Amtsgerichts ist die Szene bekannt, in der sich der heute 19-jährige bewegte. Der Leumund seiner Bekannten ist alles andere als gut, sie stecken alle mehr oder minder tief im Drogensumpf.

Vor knapp drei Jahren stand er das erste Mal wegen Drogenbesitzes - Kräutermischung - vor Gericht, dann reihten sich die Verfahren dicht an dicht aneinander. Immer im Spiel: Drogen. Im September 2018 wurde er das erste Mal zu einer Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt. Der Warnschuss half nichts: Nur ein paar Tage später wurde er wieder mit Drogen erwischt. Wieder eine Bewährungsstrafe, dazu die Auflage einer Drogentherapie. Die brachte der junge Mann in einer Spezialklinik hinter sich, weit entfernt von daheim. Die Therapeuten empfahlen ihm dringend, in einer betreuten Wohngruppe zu bleiben. Das schlug der heute 19-Jährige aus. Eine "scheiß Idee", siehe oben.

Wenige Tage später war er wieder im Drogensumpf versunken, ließ Termine bei der Bewährungshilfe schleifen, geriet schließlich wieder ins Visier der Polizei. Eine Haarprobe ergab, dass er über Monate hinweg Crystal, Kräutermischungen und auch Tramadol - ein Opioid - genommen hatte. "Keine Ahnung, wie das in meinen Körper ghekommen ist", sagte der 19-Jährige vor Gericht. "Da gibt's Tabletten, da ist das drin", entgegnete ihm Froschauer. Seinen Drogenbesitz gab der junge Mann ohne Umschweife zu.

Bei der Hausdurchsuchung im Februar muss der junge Mann ein erbärmliches Bild abgegeben haben. "Er konnte schlecht gehen, kaum reden", berichtete ein Polizeibeamter. Wenige Wochen später wurde der 19-jährige in einer Wohnung aufgegabelt, die als Drogentreff auch den Ermittlern hinlänglich bekannt ist. Der Polizist hatte dennoch noch aufmunternde Worte für den jungen Mann: "Mach was, Junge", sagte er im Hinausgehen.

Immerhin: Der junge Mann hat sich nach weiteren Therapiemöglichkeiten erkundigt, seit wenigen Tagen nach längerer Arbeitslosigkeit einen Job. Den möchte er natürlich behalten. Seinen Beteuerungen, dem "Freundeskreis" abgeschworen zu haben, schlugen vom Gericht dennoch Zweifel entgegen. "Das haben Sie mir das letzte Mal auch schon versprochen", sagte die Vorsitzende, "würden Sie sich selbst noch glauben?"

Jugendhaft oder Bewährung: so lautete letztlich die Gretchenfrage. Staatsanwältin Manuela Zeller plädierte "unter größten Bauchschmerzen" erneut auf eine Bewährung, allerdings unter der Auflage einer weiteren Therapie. Außerdem forderte sie eine Geldauflage von 1000 Euro. Bis auf die Geldauflage teilte auch Verteidiger Uwe Müller diese Forderung. Das Jugendschöffengericht gewährte die letzte Chance. Ein Jahr und drei Monate Jugendstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, lautete das Urteil. Der junge Mann muss nochmal zur Therapie, aber erst nach der Probezeit in seinem neuen Job. Außerdem muss er 600 Euro Geldauflage in Raten bezahlen und regelmäßig zum Drogenscreening. Ein Verstoß gegen die Auflagen wäre dann aber wohl der endgültig letzte. "Dann warten ein Jahr und drei Monate Gefängnis auf Sie. Das ist eine lange Zeit", sagte Froschauer. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

 
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