Schwandorf
29.04.2022 - 16:05 Uhr

313 weitere Corona-Fälle im Landkreis Schwandorf

177 Fälle am Donnerstag und 136 bis Freitagnachmittag: Die Zahl der bekannten Corona-Infektionen ist im Landkreis Schwandorf auf insgesamt 54 240 gestiegen.

Der Anteil des hochansteckenden Omikron Subtyps BA.2 an allen Infektionen ist im Laufe der Woche im Landkreis Schwandorf von 67 auf 68 Prozent gestiegen. Symbolbild: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild
Der Anteil des hochansteckenden Omikron Subtyps BA.2 an allen Infektionen ist im Laufe der Woche im Landkreis Schwandorf von 67 auf 68 Prozent gestiegen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist im Landkreis Schwandorf seit Mittwoch zweimal gesunken und lag am Freitag bei 661,4. Laut einer Mitteilung aus dem Landratsamt wurden am Donnerstag 177 Fälle und bis Freitagnachmittag 136 neue Corona-Infektionen gemeldet. Damit steigt die Gesamtzahl der bekannten Corona-Fälle im Landkreis Schwandorf seit Beginn der Pandemie auf 54 240.

"Der Anteil des hochansteckenden Omikron Subtyps BA.2 an allen neuen Infektionen ist im Laufe der Woche von 67 auf 68 Prozent gestiegen", schreibt der Pressesprecher des Landratsamtes, Hans Prechtl, weiter.

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens entschieden, dass die Übermittlung von SARS-CoV-2-Meldedaten durch die Gesundheitsämter am Wochenende ausgesetzt werden kann. Das bedeutet: "Ab sofort sind am Samstag und Sonntag bayernweit keine Fallübermittlungen mehr an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erforderlich", so Prechtl.

Die Datenübermittlung der Gesundheitsämter an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erfolge am folgenden Arbeitstag. Ebenso übermittle das LGL die Daten ab sofort nicht mehr am Wochenende an das Robert Koch-Institut, sondern erst am folgenden Arbeitstag.

Unberührt von dieser Regelung bleiben laut Mitteilung die gesetzlich geregelten Meldepflichten, die zum Beispiel Ärzte und Labore gegenüber dem Gesundheitsamt haben. Solche Meldungen müssen weiterhin innerhalb von 24 Stunden vorliegen.

 
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