Auf eine Reise quer durch das Strafgesetzbuch begab sich am Donnerstagnachmittag eine 44 Jahre alte Frau am Schwandorfer Bahnhof. Zunächst kam es laut Bericht der Schwandorfer Polizei zu einem räuberischen Diebstahl: Die Frau aus dem Landkreis Schwandorf, griff unter dem Vorwand, etwas kaufen zu wollen, kurzerhand in die Kasse des DB-Stores.
Daraus nahm sie sich mehrere Geldscheine – insgesamt 110 Euro. Sie wurde von der Kassiererin aufgefordert, die Geldscheine wieder zurückzugeben. Das tat sie aber nicht: "Vielmehr schlug sie wild um sich und trat nach der Kassiererin. Dann warf sie das Geld zu Boden", berichtet die Polizei weiter.
Als die Polizeistreife hinzu kam, hatte sich die Frau, die derzeit in einer psychiatrischen Klinik in Oberbayern untergebracht ist, beruhigt. Die Ruhe währte aber nicht lange: Als die Beamten ihr den Zugriff auf ihre Handtasche, in der sich ein Messer befand, verwehrten, schlug sie einen Beamten auf den Arm. Deshalb sollte die 44-Jährige gefesselt werden. Dagegen aber sträubte sie sich massiv. Außerdem überzog sie die Beamten mit zahllosen Beleidigungen, die – laut Polizei – "tief unter die Gürtellinie gingen".
Damit aber noch lange nicht genug: Eine Fahndungsüberprüfung ergab, dass gegen die Frau ein gerichtlich angeordnetes Alkohol- und Drogenkonsumverbot besteht. Deswegen und wegen des Angriffs auf die Polizeibeamten ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme an. Dazu sollte die 44-Jährige ins Krankenhaus gebracht werden.
Auf dem Weg dahin und bei der Blutentnahme setzte sich die Frau laufend zur Wehr und beleidigte die Beamten. "Bei der Blutentnahme waren vier Polizeibeamte notwendig, die renitente Dame im Griff zu halten", berichtet die Polizei. Nach der Blutentnahme wurde die Frau wegen Fremdgefahr in eine Fachklinik eingeliefert.
Sie erwarten nun mehrere Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und wegen eines Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht.



















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.