Schwandorf
21.02.2022 - 17:50 Uhr

650 neue Infektionen und ein Todesfall im Landkreis Schwandorf

Die Zahlen sprechen für sich: Am Montag hat das Landratsamt Schwandorf 650 neue Corona-Infektionen bearbeitet. Das war aber erst der Stand um 16.30 Uhr. Es gab auch einen Todesfall.

In der Corona-Pandemie hoffen viele Menschen auf Immunität. Bild: Oliver Berg/dpa
In der Corona-Pandemie hoffen viele Menschen auf Immunität.

Mit 638 Fällen am Freitag, 292 am Samstag und 294 am Sonntag stieg die Gesamtzahl der Fälle seit Beginn der Pandemie im Landkreis Schwandorf auf 27.556. Am Montag – 16.32 Uhr – hatte das Landratsamt "bislang 650 neue Infektionen bearbeitet. Damit ist die Zahl von 28.000 Fällen überschritten", teilte Landratsamts-Sprecher Hans Prechtl mit.

Mit dem Tod eines 87-jährigen Mannes, der zu Hause gewohnt hatte und geboostert war, steigt die Zahl der mit oder an Corona Verstorbenen auf 247.

Inzidenz bei 1600,9

Die Sieben-Tage-Inzidenz hat seit Freitag gemäß den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts folgenden Verlauf genommen: Freitag, 18. Februar 1.549,1; Samstag, 19. Februar 1.593,5; Sonntag, 20. Februar 1.528,2; Montag, 21. Februar1.600,9. Der jüngste Ausbruch im Barmherzige Brüder Krankenhaus St. Barbara Schwandorf konnte am Montag offiziell für beendet erklärt werden.

Isolation und Quarantäne

Mit den bleibend hohen Fallzahlen rücken die Begriffe Quarantäne und Isolation in den Fokus. Der Unterschied: bei engen Kontaktpersonen greift eine Quarantäne, wobei geboosterte Personen, die symptomfrei sind, von der Quarantäne ausgenommen sind. Wer positiv getestet ist, hat sich stets in Isolation zu begeben, auch dann, wenn er geboostert ist. Die Frage ist, wie lange sich die Person zu isolieren hat. Dazu gibt das Landratsamt folgende Hinweise: Liegt bisher lediglich ein positiver Antigen-Schnelltest oder Selbsttest vor, sollte umgehend ein Termin für einen PCR-Test beim Testzentrum im Sepp-Simon-Stadion in Schwandorf oder beim Hausarzt vereinbart werden. Testungen im Sepp-Simon-Stadion sind nur bei Symptomfreiheit möglich. Unter Vorlage des positiven Antigen-Schnelltests oder Selbsttests ist dieser PCR-Test kostenlos. Man soll sich in Isolation begeben, bis ein negatives PCR Ergebnis vorliegt.

Die Isolation darf nur zur Durchführung von Antigen- (oder gegebenenfalls PCR-) Testungen unter folgenden Bedingungen unterbrochen werden: direkter Hin- und Rückweg zur Teststelle, keine Nutzung von öffentlichen Nahverkehrsmitteln und strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Die Isolationsdauer beträgt 10 Tage mit Verkürzungsmöglichkeit ab Tag 7. Zur Verkürzung der Isolierung als positiv getestete Person müssen folgenden Kriterien erfüllt sein: mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit; ein frühestens an Tag 7 durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest (durchgeführt von einer medizinischen Fachkraft oder einer geschulten Person). Mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt endet die Isolation. Ohne Verkürzung ist dies grundsätzlich nach Tag 10 der Fall.

Oberpfalz25.05.2022
 
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