Schwandorf
20.11.2025 - 16:14 Uhr

Absenz des Angeklagten: Gericht reagiert mit Haftbefehl

Ein 21-Jähriger erscheint in Schwandorf nicht zu einem Strafprozess. Jetzt wird er per Haftbefehl gesucht.

Das Schwandorfer Amtsgericht lässt einen nicht erschienenen Angeklagten per Haftbefehl suchen. Symbolbild: Stefan Sauer
Das Schwandorfer Amtsgericht lässt einen nicht erschienenen Angeklagten per Haftbefehl suchen.

Es ist bemerkenswert, weswegen manche Leute ihre Freiheit riskieren. Vor dem Schwandorfer Amtsrichter Christian Eckl hätte ein 21-Jähriger erscheinen sollen, der im Verdacht des Notrufmissbrauchs stand. Zu dem Vorfall, heuer am 1. März in die Polizeiakten gelangt, waren drei Zeugen pünktlich zur Stelle. Der Angeklagte aber fehlte ohne Entschuldigung.

Was in der Anklageschrift von Staatsanwältin Silvia Schatz stand, war eine sehr ungewöhnliche Begebenheit. Der Mann hatte heuer im Frühjahr seine Wohnungstür zufallen lassen und sich damit ausgesperrt. Um mutmaßlich die Kosten für den Schlüsseldienst zu sparen, löste er über Notruf einen Polizeieinsatz aus und sorgte so dafür, dass mehrere Beamte bei ihm zuhause vorfuhren. Dabei soll es dann zu Beleidigungen der Uniformträger gekommen sein.

Die Staatsanwaltschaft Amberg reagierte mit einer Anklage auf die Vorgehensweise des im südöstlichen Landkreis Schwandorf lebenden 21-Jährigen. Weil er nun nicht zum Prozess erschien, erließ Amtsrichter Eckl auf Antrag der Staatsanwältin einen Haftbefehl. Das könnte zur Folge haben, dass der Mann nach seiner Festnahme einige Zeit hinter Gittern zubringen muss, bis es zu einem neuerlichen Verhandlungstermin kommt.

 
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