Im Dezember vergangenen Jahres ging beim Verwaltungsgericht Regensburg eine Klage der AfD-Gruppe im Kreistag Schwandorf gegen den Landkreis Schwandorf ein. Eingereicht wurde auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Wie aus einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt hervorgeht, wollte die AfD mit beiden Verfahren erreichen, dass der Landkreis verpflichtet werden sollte, den Kreiskämmerer in eine Sitzung der Partei zu entsenden, um dort vor der Beschlussfassung im Kreistag über den Kreishaushalt zu informieren.
Die bisherige Praxis sieht laut Landratsamt vor, dass der Landrat den im Kreistag vertretenen Fraktionen anbietet, im Rahmen der Haushaltsaufstellung den Kreiskämmerer in eine Fraktionssitzung einzuladen. Da die AfD-Gruppe im Kreistag keinen Fraktionsstatus besitzt, sei ihr diese Einladung nicht möglich gewesen. Vor Gericht hätte die AfD nun durchsetzen wollen, den Fraktionen gleichgestellt zu werden.
Wie die Behörde weiter informiert, habe das Bayerische Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. Februar den Antrag der drei AfD-Kreisräte auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Das Gericht habe in dem Beschluss ausgeführt, dass sich ein Anspruch auf persönliche Unterrichtung durch den Kämmerer nicht aus der Landkreisordnung herleiten lasse. Das Gericht habe weiter klargestellt, dass das „Ob“ der Informationsgewährung nicht in Streit stehe, da der Landrat glaubhaft gemacht habe, dass Fragen zum Haushalt gestellt werden können und eine Beantwortung auf schriftlichem Wege erfolgen werde.
Dass auf Seiten der Kreisräte der AfD Informationsdefizite entstehen könnten, sei nicht erkennbar, da ihnen der Weg schriftlicher Anfragen an den Kämmerer jederzeit offenstehe. Der Grundsatz der Gleichbehandlung sei ebenfalls nicht verletzt. Die in der unterschiedlichen Behandlung von Fraktionen und Gruppen in den Blick genommene Angemessenheit des Verwaltungsaufwands stelle ein legitimes und geeignetes Mittel dar, die Art und Weise der Informationsgewährung unterschiedlich zu handhaben.
Am 30. März habe das Verwaltungsgericht Regensburg dem Landkreis mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wird, da die Kläger zwei Tage zuvor die Klage zurückgenommen hätten. Damit bleibt es bei den bisherigen Gepflogenheiten.
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