Kurz vor dem letzten Weihnachtsfest hatte die Frau vier Packungen Lebkuchen und zwei Tüten mit Plätzchen aus einem Schwandorfer Hofladen gestohlen. Bei Ersttätern regelt die Staatsanwaltschaft so etwas mit einer Geldstrafe. Das Problem allerdings war in diesem Fall: Die 40-Jährige, Mutter von fünf Kindern, hatte sechs Vorstrafen und saß bereits längere Zeit in der Frauenvollzugsanstalt Aichach. Deswegen verhandelte das Schwandorfer Amtsgericht vor wenigen Wochen gegen sie und schickte die Diebin für drei Monate hinter Gitter.
Das allerdings mochte sie nicht akzeptieren, legte Berufung ein und erschien nun vor der Dritten Strafkammer des Amberger Landgerichts. Mit einem Geständnis und der Bitte: "Vielleicht eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeitsstunden." Das veranlasste den Vorsitzenden Richter Peter Hollweck, in den Akten zu blättern. Die 40-Jährige war mit dabei, als eine Drogenfracht über die Amberger Gefängnismauer geworfen wurde. Sie beteiligte sich an Unterschlagungen und Betrügereien, wurde wegen Rauschgiftdelikten geahndet. Gemeinnützige Arbeitsstunden hatte es für die Angeklagte schon einmal gegeben. Doch wo man sie auch hinschickte: Nach erstem Antreten erschien sie nicht mehr. So ging das an acht verschiedenen Stellen. "Und da", fragte Hollweck entgeistert, "wollen Sie statt Haft solche Arbeitsstunden haben?"
Irgendwann, so wurde der 40-Jährigen vor Augen geführt, könne es eben beim besten Willen keine Nachsicht mehr geben. "Keine Chance auf Bewährung", hörte die Lebkuchendiebin. Daraufhin nahm sie ihren Einspruch zurück und kann sich nun darauf einrichten, demnächst wieder für ein Vierteljahr in Aichach zu sein.













 
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