"Jetzt holt mich die Vergangenheit ein." Der Satz des 33-Jährigen Angeklagten trifft den Nagel auf den Kopf. Weil der Mann aus dem Landkreis Schwandorf Ende Mai 2021 in der Kreisstadt mit einem Gramm Marihuana erwischt wurde, musste er sich vor Strafrichterin Christina Richter verantworten. Sie verurteilte ihn zu einer Haftstrafe.
Die Vergangenheit, die den 33-Jährigen vor den Schranken des Gerichts einholte, sind 14 Einträge im Strafregister, ein Gutteil davon einschlägig wegen Drogenbesitzes. Bewährungsstrafen waren widerrufen worden. Zuletzt war der Mann wegen des Besitzes von Heroin verurteilt worden. Er war hilflos in einer Toilette gefunden worden, hatte Heroin dabei.
Aus Haft vorgeführt
Seine Abhängigkeit von harten Drogen will der gelernte Handwerker nach einer Therapie, die er selbst organisiert hatte, im Griff haben. Weitgehend jedenfalls: Rückfälle mit Marihuana habe es gegeben, sagte er in seinem Geständnis. Die Rückfälle seien vor seiner Haftstrafe gewesen, die er in diesem Jahr antreten musste.
Er wurde zum Gerichtstermin aus dem Gefängnis vorgeführt. Sein Verteidiger Jürgen Mühl (Amberg) regte an, das Verfahren wegen des einen Gramms Marihuana einzustellen. Da führte für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Referendarin Samantha Schreiner, allerdings kein Weg hin. Sie forderte zwei Monate Haft für den 33-Jährigen. Ohne Bewährung.
Geldstrafe gefordert
Verteidiger Mühl kritisierte in seinem Plädoyer die Polizeibeamten, die das Marihuana bei seinem Mandanten gefunden hatten. Sie hätten es versäumt zu prüfen, ob der 33-Jährige unter Drogen stand und eventuell nicht voll schuldfähig war. Mühl plädierte auf eine Geldstrafe.
Anzeichen für eine mögliche Schuldunfähigkeit sah Strafrichterin Christina Richter nicht. Sie verurteilte den 33-Jährigen wegen Drogenbesitzes zu einem Monat Haft. "Er lernt's einfach nicht", sagte die Richterin angesichts des Vorstrafenregisters.
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