Schwandorf
08.07.2020 - 10:26 Uhr

Angestellte nicht angemeldet: Geldstrafe für Gastronom

Der Gastronom aus dem Landkreis Schwandorf hatte in insgesamt 48 Fällen Beschäftigte seines Restaurant nicht ordnungsgemäß angemeldet. Dafür bekommt er nun die strafrechtliche Quittung.

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 240 Tagessätzen á 60 Euro wurde ein Gastronom aus dem Landkreis Schwandorf verurteilt. Er hatte Beschäftigte nicht ordnungsgemäß angemeldet und schwarz ausbezahlt. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 240 Tagessätzen á 60 Euro wurde ein Gastronom aus dem Landkreis Schwandorf verurteilt. Er hatte Beschäftigte nicht ordnungsgemäß angemeldet und schwarz ausbezahlt.

Noch vor den Einschränkungen, die die Corona-Krise für die gesamte Wirtschaft mit sich brachte, überführten Ermittler des Hauptzollamts Regensburg einen im Landkreis Schwandorf ansässigen Gastronomen des Sozialbetrugs.

Wie aus einer Pressemitteilung des Hauptzollamts hervorgeht, meldete der Geschäftsmann in insgesamt 48 Fällen mehrere in seinem Restaurant tätige Beschäftigte nicht ordnungsgemäß und unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne an. Die auf die Löhne entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung wurden von dem Unternehmer nicht fristgerecht abgeführt.

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"Zusätzlich stellten die Zollbeamten fest, dass die Löhne mehrerer Arbeitnehmer schwarz ausbezahlt wurden", schreibt das Hauptzollamt weiter. Dabei sei der Geschäftsmann systematisch vorgegangen.

Die den Sozialversicherungen vorenthaltenen Beiträge belaufen sich auf rund 19 000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 240 Tagessätze zu je 60 Euro.

 
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