Schwandorf
18.12.2019 - 15:28 Uhr

Beide wollen Sex, aber einer landet vor Gericht

Sex mit der fünf Jahre jüngeren Freundin, und deshalb eine Anklage der Justiz? Ja, das kommt vor. Nämlich dann, wenn ein knapp 19-Jähriger mit einer knapp 14-Jährigen schläft, mag es noch so einvernehmlich sein.

Das Gericht wird genau darauf achten, dass die Bewährungsauflagen eingehalten werden. Bild: Volker Hartmann/dpa
Das Gericht wird genau darauf achten, dass die Bewährungsauflagen eingehalten werden.

Wegen "schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern" musste sich der junge Mann am Dienstag vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Schwandorf verantworten. Wer unter 14 ist, gilt juristisch als Kind. Und Sex mit Kindern ist Erwachsenen verboten. Der schwere Missbrauch stand also im Raum - auch wenn sich im Gerichtssaal vor Vorsitzender Richterin Petra Froschauer alle einig waren, dass der junge Mann mit einem "klassischen" Sexualstraftäter nichts gemein hat. Aber: Eine Ausnahme sieht das Gesetz nicht vor, auch keinen "minderschweren Fall".

Anfang des Jahres übernachtete der damals knapp 19-Jährige bei seiner Freundin, mit der er schon ein paar Monate liiert war. "Dann ist es halt dazu gekommen. Wir wollten das beide", sagte der 19-Jährige. Für das Mädchen sei es auch nicht der erste sexuelle Kontakt gewesen. "Habt ihr verhütet", fragte Froschauer. "Ja", die knappe Antwort. "Kondom?" Kopfnicken beim Angeklagten. Kurze Zeit nach der gemeinsamen Nacht ging die Beziehung in die Brüche.

Die Geschichte wäre wohl auch nie vor dem Kadi gelandet, wenn der 19-Jährige nicht schon seit Jahren mit Drogen zu tun hätte. Der Verdacht ergab sich nämlich eher zufällig. Die junge Freundin war von zu Hause ausgebüchst, die ermittelnde Polizei suchte das Mädchen nach einem Tipp bei dem 19-Jährigen. In seinem Zimmer fand sie zwar keine 13-Jährige, dafür aber wieder Drogen. Handys wurden beschlagnahmt, und der Inhalt von Nachrichten ließ den Sex zwischen den beiden auffliegen. Dass da eine Straftat im Raum stand, daran hatten die beiden in jener Nacht offensichtlich nicht gedacht. Jedenfalls war der Angeklagte laut seinem Verteidiger Uwe Müller einigermaßen schockiert, als er die Anklageschrift wegen Missbrauchs in Händen hielt.

Seit mindestens drei Jahren steckt der gelernte Elektriker in Drogenproblemen. Mal waren es verbotene Kräutermischungen, mit der er der Polizei ins Netz ging, dann Crystal, auch eine winzige Menge Kokain wurde bei ihm schon gefunden. Sechs Vorstrafen sind aktenkundig - die letzte stammt aus diesem Sommer, als der Drogenfund verhandelt wurde, den die Polizei bei der Suchaktion nach der Freundin gemacht hatte. Ein Jahr und drei Monate Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung und mit der Auflage einer Drogentherapie, lautete damals das Urteil.

Angeline Roth vom Jugendamt plädierte für die Anwendung von Jugendstrafrecht, schlug eine Bewährungsstrafe vor. Denn: Nach einiger Wartezeit hat der 19-Jährige jetzt endlich einen Platz in einer Drogentherapie-Einrichtung sicher. Noch vor Weihnachten muss der 19-Jährige antreten, für mindestens sechs Monate.

Ohne Strafe blieb die einvernehmliche Nacht nicht. Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwältin, bezog das Urteil vom Sommer ein und verurteilte den jungen Mann zu einem Jahr und sechs Monaten Jugendstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Anwalt Uwe Müller hatte auf ein Monat weniger plädiert, vor allem drauf verwiesen, dass sein Mandant kein Sexualstraftäter im klassischen Sinne sei. Der 19-Jährige muss nun die Therapie durchstehen, danach Haar- und Urinproben abgeben, um nachzuweisen, dass er clean ist. Der geringste Verstoß gegen die Auflagen werde dazu führen, dass der 19-Jährige in die Jugendhaftanstalt muss, sagte Richterin Froschauer: "Weiteres Pardon wird es nicht geben".

 
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