Amtsgerichtsdirektorin Petra Froschauer bestätigte auf Anfrage, dass gegen das Urteil vom 18. Januar Rechtsmittel eingelegt wurden. Ein 29-Jähriger war wegen Beleidigung des damaligen Nabburger Bürgermeisters Armin Schärtl zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden. Amtsrichterin Franziska Bücherl hatte es als erwiesen angesehen, dass der beleidigende Facebook-Post von Mitte Februar 2020 gegen Schärtl gerichtet war.
Der 29-Jährige hatte über seinen Anwalt Martin Doss (Weiden) erklären lassen, dass er der Verfasser sei. Ansonsten schwieg der Angeklagte. Die Argumentation der Verteidigung: Aus den beleidigenden Sätzen sei kein Adressat erkennbar, es gebe keinen konkreten Hinweis darauf, dass der Bürgermeister gemeint gewesen sei. Doss hatte deshalb Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Er hat für seinen Mandanten Rechtsmittel eingelegt. Nun wird die nächste Instanz den Fall erneut zu bewerten haben.















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