Schwandorf
22.07.2025 - 11:26 Uhr
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Betrugsfall in Schwandorf: 34-Jährige erschlich sich fast 27.000 Euro

Die Mutter mehrerer Kinder bezog über zwei Jahre lang Arbeitslosengeld, bekam fast 27.000 Euro vom Jobcenter und hatte kein Recht auf diese Unterstützung. Eine Richterin wertete das als Betrug und verhängte zehn Monate Haft mit Bewährung.

Fast 27.000 Euro Arbeitslosengeld erhielt eine heute 34-Jährige, obwohl sie auf die Unterstützung kein Recht hatte. Symbolbild: Thomas Banneyer
Fast 27.000 Euro Arbeitslosengeld erhielt eine heute 34-Jährige, obwohl sie auf die Unterstützung kein Recht hatte.

Der Fall war nicht alltäglich. In der Regel sind es eher drei- oder vierstellige Beträge, die zu Unrecht vom Staat bezogen werden. Diesmal allerdings ging es um weitaus mehr Geld, auf das nach Ansicht der Ermittlungsbehörde "keinerlei Anspruch bestand." Im Schwandorfer Gerichtssaal saß eine 34-Jährige, die zusammen mit ihren Kindern im nördlichen Landkreis wohnt. Ab März 2022 bezog sie das sogenannte Arbeitslosengeld II vom Jobcenter. Anschließend dauerte es 26 Monate, ehe man bei der Behörde im Mai vergangenen Jahres merkte, dass im Haushalt der Frau neben den Kindern auch ein Mann wohnte, der geregelter Arbeit nachging und ein Monatseinkommen in vierstelliger Höhe hatte. Nach gesetzlicher Regelung bildeten sie eine Bedarfsgemeinschaft, bei der die 34-Jährige keinen Anspruch auf Geld vom Jobcenter hatte.

Beschuldigte legte Geständnis ab

Beim Amtsgericht ging man offenbar von einem längeren Verfahren aus.

Doch dann konnten mehrere Zeugen gleich zu Beginn abgeladen werden. Dem Rat ihres Pflichtverteidigers Gunter Haberl folgend, legte die Beschuldigte ein Geständnis ab. Darin hieß es sinngemäß, sie habe Kenntnis davon gehabt, was eine Bedarfsgemeinschaft sei und das Zusammenleben mit ihrem damaligen Partner bewusst verschwiegen. "Heute sind wir nicht mehr zusammen", erfuhr Richterin Kathrin Heitzer von der Frau. Die Vorsitzende hörte ferner: "Zum Haushalt hat er wenig beigetragen."

Auf dem Weg zu einem Urteil war zu erörtern, wie der Staat sein Geld zurückbekommt. Dazu lag eine Rechnung vor. 26.864,32 Euro waren innerhalb von 26 Monaten auf dem Konto der Angeklagten gelandet. Jetzt erhält sie Bürgergeld und muss davon alle vier Wochen 300 Euro "abstottern". Das wird nun überschlägig sieben Jahre lang so gehen. Ganz zwangsläufig tauchte während der Verhandlung die Frage auf, ob man auch den Ex-Partner der 34-Jährigen belangen könne. Das wurde verneint. "Er hatte mit dem Antrag beim Jobcenter nichts zu tun", hieß es.

120 Stunden gemeinnützige Arbeit

Dass sie ihre Betrugsabsicht sofort zugab, kam der bis dahin nicht vorbestraften Frau zugute. Dem Antrag von Staatsanwalt Michael Döring folgend, verhängte Richterin Heitzer eine zehnmonatige Haftstrafe und setzte diese zur Bewährung aus. Für die Chance einer Bewährung hatte sich zuvor auch Verteidiger Haberl stark gemacht und ferner dafür plädiert, keine Geldauflage ins Urteil zu schreiben. Das machte die Richterin dann auch nicht. Stattdessen muss die 34-Jährige 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

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