Das Amtsgericht Regensburg hat einen Unternehmer aus dem Landkreis Schwandorf zur einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Laut Mitteilung des Hauptzollamts Regensburg hatte der Unternehmer in einem Zeitraum von über fünf Jahren mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen anzumelden. "Seiner Verpflichtung, die fälligen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Firmeninhaber jedoch nicht nach", schreibt der Zoll weiter. Dadurch habe sich der Mann Sozialabgaben in Höhe von circa 26.000 Euro gespart. Zudem habe er Umsatzsteuer in Höhe von circa 86.000 Euro hinterzogen.
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