In der Zeit von Oktober bis Februar ist eine ordnungsgemäße, den Bestand erhaltende Nutzung und Pflege von Hecken, Feldgehölzen oder -gebüschen erlaubt. "Leider wird dabei immer wieder auch übers Ziel hinausgeschossen", schreibt der Bund Naturschutz (BN) in einer Pressemitteilung. Für den Artenschutz sei der Heckenbeschnitt grundsätzlich problematisch.
Hecken erfüllen vielfältige Funktionen. So dienen sie der Gliederung der Landschaft, als Erosionsschutz, haben einen positiven Einfluss auf den Wasserhaushalt oder sind wichtige Bestandteile für eine Biotopvernetzung. Dank ihres mehrschichtigen Aufbaus beherbergen sie eine große Artenvielfalt und sind für viele Tierarten Lebensraum; etwa als Winterquartier, Versteck, Nahrungsraum oder Revier. Gerade in Wohngebieten ist es laut BN aber manchmal unerlässlich, Hecken zurückzuschneiden, wenn sie über Grundstücksgrenzen ragen. Bei diesem „Auf den Stock setzen“ müsse behutsames Vorgehen aber oberste Priorität sein.
Wichtig sei es, dass mit dem Beginn der Vegetationszeit ein dichtes Astwerk mit Blättern und Blüten für Vögel und Insekten zur Verfügung stehe – sei es zur Fortpflanzung, zum Brüten oder für die Nahrungssuche. Auch für bodenlebende Tiere wie Amphibien oder Igel sei ein schützendes Gehölz erforderlich. Zentral sei daher, dass Hecken bzw. Feldgehölzstrukturen nicht komplett entfernt werden, sondern abschnittsweise auf den Stock gesetzt werden.
Nicht selten würden sich die Pflegemaßnahmen aber eher an pragmatischeren Aspekten orientieren, denn flächiges auf den Stock setzen spare Arbeit und somit Kosten. „Auch bei uns im Landkreis Schwandorf oder in der Stadt Schwandorf sehen wir immer wieder viel zu radikale Pflegemaßnahmen, bei denen der gesamte Strauchbestand und somit der komplette Lebensraum zerstört wird“, wird Peter Pracht, zweiter Vorsitzender der Kreisgruppe Schwandorf in der Mitteilung zitiert.
Aus diesem Grund weist der BN auf einige wichtige Aspekte bei der Gehölzpflege hin: Der Grundsatz bei der Heckenpflege müsse „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ lauten. Noch schonender als das behutsame „auf den Stock setzen“ sei die Entnahme von Einzelgehölzen oder ein Zurückschneiden von Rändern und Kronen.
Wertvolle große Bäume und Sträucher sollten stehen bleiben. Stellenweise sollten Totholzstrukturen erhalten bleiben, zum Beispiel als Nistgelegenheiten für Wildbienen sowie andere Insekten, Fledermäuse und Vögel. Ein Teil des Schnittgutes sollte als Reisighaufen am Standort verbleiben und könne so gleich ein Winterquartier für Arten wie Igel oder Amphibien bilden.
Vor dem Schnitt muss laut BN auch immer geklärt werden, ob die Hecke als Biotop ausgewiesen oder in einem Schutzgebiet liegt und besonderen Schutzbestimmungen unterliegt. Bei Privathecken sei dies normalerweise nicht der Fall, auf öffentlichem Grund müsse dies die Kommune aber zwingend beachten.
Wenn diese Hinweise berücksichtigt werden und die Heckenpflege nur abschnittsweise oder an Einzelgehölzen erfolgt, könne sie auch naturschutzfachliche Kriterien erfüllen. „Wir möchten mit unseren Vorschlägen niemanden an den Pranger stellen, sondern in erster Linie für den Lebensraum Hecke werben, der eine Vielzahl an Aufgaben erfüllt und ein häufig unterschätzter Lebensraum ist“, erklärt der Vertreter der Bund-Naturschutz-Kreisgruppe Schwandorf. Elementar für einen artenreichen Fortbestand der Hecke sei aber eine sachgemäße Pflege. Dies werde auch vom Kreisgartenamt unterstützt, indem es zum Beispiel regelmäßig Gehölzschnittkurse anbiete.
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