Schwandorf
08.04.2021 - 18:02 Uhr

Corona: Drei weitere Todesfälle im Landkreis Schwandorf

Die Zahlen steigen wieder: 89 Infektionen am Mittwoch und drei Todesfälle nennt das Landratsamt Schwandorf in seiner Meldung am Donnerstagabend.

Bild: Sebastian Gollnow

Mit 89 Fällen steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.088. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die am Mittwoch bei 172,4 lag, ist laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) am Donnerstag auf 184,6 gestiegen.

Eingeschränkter Schulbetrieb

Rechnerisch ausgeschlossen ist, dass die Inzidenz am Freitag auf unter 100 fallen könnte. Für Schulen und Kitas wird es deshalb nächste Woche, wenn die Osterferien vorbei sind, beim eingeschränkten Betrieb bleiben.

Die Zahl der Todesfälle hat sich auf 137 erhöht. Verstorben sind jeweils in einem Krankenhaus eine 65-jährige Frau sowie zwei Männer im Alter von 81 und 93 Jahren. Letzterer hatte in einem Heim gewohnt.

Im Phönix Seniorenzentrum in Maxhütte-Haidhof sind nach bisherigen Ergebnissen der Reihentestung drei Mitarbeiter und zwölf Bewohner betroffen. Der bereits isolierte Wohnbereich wird um eine Station erweitert.

In den letzten Tagen hatte das Landratsamt mehrmals Fälle in der Naabresidenz in Schwandorf genannt. Eine Auswertung ergab, dass von den 31 infizierten Bewohnern 19 vollständig mit Biontec geimpft waren, wobei die zweite Impfung in allen Fällen bereits mehr als drei Wochen zurücklag. Die Erkrankung bereits geimpfter Personen verläuft in aller Regel mit milderen Symptomen oder sogar asymptomatisch. Beim ambulanten Pflegedienst des BRK in Nabburg fand am Donnerstag die letzte Reihentestung statt.

Aus Datenschutzgründen

In zwei Firmen findet eine Begehung durch die Gewerbeaufsicht statt. Warum die Namen betroffener Firmen nicht genannt werden und das Landratsamt insoweit von der Berichtspraxis bei sozialen Einrichtungen oder öffentlichen Stellen abweicht, hat laut Behördensprecher Hans Prechtl den einfachen Grund, dass Namen von Betrieben aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht genannt werden dürfen. Übrigens war es auch Ende Januar 2020 so, als der erste Covid-19-Fall in Deutschland für ein riesiges Medieninteresse sorgte. Dass es sich um Mitarbeiter der Firma Webasto in Bayern handelte, gaben nicht die Gesundheitsbehörden, sondern die Firma in einer Pressemitteilung selbst bekannt.

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag beschlossen, dass die Öffnungen im Einzelhandel in Landkreisen mit hoher Inzidenz wieder beschränkt werden und damit auf eine Gerichtsentscheidung reagiert, die die Öffnung von Schuhgeschäften erlaubte. Die Staatsregierung befürchtete einen Domino-Effekt durch weitere Klagen, in denen sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen werden könnte. Betroffen von den neuerlichen Einschränkungen sind Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen. Diese Geschäfte werden künftig wieder wie „sonstige Geschäfte des Einzelhandels“ behandelt, die nur unter den Bedingungen zulässig sind, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Die Lockerungen für diese Geschäftszweige, die zum 8. März in Kraft traten, werden mit Wirkung vom Montag zurückgenommen.

Oberpfalz25.05.2022
 
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