Mit 31 Fällen vom Donnerstag erhöhte sich die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis auf 4662. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und vom Robert-Koch-Institut (RKI) mit 98,7 angegeben und steigt gegenüber dem Vortag um 8,8 Punkte. Das Landratsamt hat am Freitag auf der Grundlage des Inzidenzwertes von 98,7 entschieden, dass am Montag sowohl die Schulen als auch die Kindertagesstätten öffnen. Dazu das Landratsamt: "Die Vorgaben des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege lassen uns den Spielraum, dass wir, um allen Eltern zumindest etwas Planungssicherheit zu geben, bekräftigen können, dass diese für Montag getroffene Entscheidung zumindest weder am Samstag noch am Sonntag revidiert werden wird, auch dann nicht, wenn wir über das Wochenende eine Inzidenz von mehr als 100 haben werden. Am Montag wird geöffnet sein, und zwar im eingeschränkten Regelbetrieb statt in Notbetreuung. Wie es danach weitergeht und ob die Schulen wieder in den Distanzunterricht überzugehen haben, hängt von der Entwicklung der Infektionszahlen ab. Steigen die Inzidenzen im Landkreis Schwandorf, wird die Lage, die sowieso fortlaufend neu bewertet wird, Anfang nächster Woche auch in Bezug auf Schulen und Kitas neu bewertet werden."
Es gibt zwei neue Ausbrüche in Betrieben im Landkreis, bei denen die britische Mutation vertreten ist. Die Ansteckungen erfolgten sehr schnell, ohne dass eine eindeutige Kontaktnachverfolgung möglich wäre. Vermutungen, wo man sich angesteckt haben könnte, gibt es kaum, was gerade bei der britischen Variante aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr bezeichnend ist.
Alle Anträge zur Bescheinigung einer systemrelevanten Funktion insbesondere für tschechische Grenzgänger sind inzwischen abgearbeitet. Nahezu jeder Betrieb, der einen Antrag gestellt hat, hat dies für mehrere Mitarbeiter getan. Zählt man nicht die Anträge, sondern die betroffenen Arbeitskräfte, so ist genau für 1509 Personen das Vorliegen einer systemrelevanten Funktion bestätigt worden. Dieser Personenkreis darf bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, etwa einem aktuellen negativen Testergebnis, in die Bundesrepublik einreisen.
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