Schwandorf
26.03.2021 - 17:01 Uhr

Corona: Kleiner Lichtblick im Landkreis Schwandorf

Deutlicher Rückgang des Inzidenzwertes um über 30 Punkte an einem Tag: Die Corona-Lage im Landkreis Schwandorf hat zumindest einen positiven Gesichtspunkt. Aber: Es sind wieder zwei Menschen an oder mit Corona gestorben.

Symbolbild: Christophe Gateau

60 neue Fälle sind am Donnerstag dazu kommen, die Gesamtzahl der Corona-Infektionen erhöhte sich im Landkreisgebiet auf 6366. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die am Donnerstag noch bei 282,0 lag, ging am Freitag auf 250,2 zurück. Allerdings hat sich die Zahl der Todesfälle auf 127 erhöht. Verstorben sind ein 69-jähriger Mann, der zu Hause gewohnt hatte, und ein 82-jähriger Heimbewohner.

In der Senioreneinrichtung Naabresidenz in Schwandorf hat sich das Ausbruchsgeschehen auf weitere Wohnbereiche ausgeweitet. Aktuell sind 18 Bewohner und vier Mitarbeiter betroffen. Ein Teil der Ergebnisse der Reihtestung steht noch aus. In Quarantäne befinden sich je eine Notgruppe des Kindergartens St. Barbara in Bodenwöhr und des Kinderhauses St. Florian in Klardorf. In der Gemeinschaftsunterkunft in Neunburg vorm Wald, in der bislang nur eine Etage isoliert war, wurde die Quarantäne auf dieses gesamte Haus ausgeweitet. Die weiteren Häuser dieser Gemeinschaftsunterkunft sind nicht betroffen. In der Gemeinschaftsunterkunft in Teublitz-Koppenlohe erhöht sich die Gesamtfallzahl auf neun. "Die Infektionslage ist nach wie vor diffus", heißt es in der aktuellen Pressemitteilung des Landratsamtes.

Deutschland und die Welt14.04.2021

Auch an diesem Freitag hat das Landratsamt wieder eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die für den Betrieb von Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen für die nächste Woche maßgebliche Inzidenzzahl offiziell festgeschrieben ist. Da die Inzidenz mit 250,2 deutlich über der Schwelle von 100 liegt, ändert sich nichts. Im Hinblick auf die Tatsache, dass nächste Woche Schulferien sind, halten sich die praktischen Auswirkungen der Verfügung sehr in Grenzen. Für Kindertagesstätten bleibt es, sofern sie nicht sowieso Ferien bzw. Schließtage haben, bei der Notbetreuung.

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